Anzeige

REACH

  • Um die Versorgung der deutschen Industrie mit Rohstoffen zu sichern, fordert der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) deutliche Schritte der Politik. „Es reicht nicht aus, mit erhobenem Zeigefinger auf China zu zeigen und mit WTO-Verfahren zu drohen“, sagte Gunther Maassen, Leiter des VDM-Arbeitsausschusses Nebenmetalle /Ferrolegierungen. Der VDM kritisiert vor allem, dass es in Deutschland nur noch sehr schwer möglich sei, Genehmigungen für neue Recyclingstandorte zu erhalten.

  • Der europäische Verband der Kunststofferzeuger, PlasticsEurope, begrüßt die Neufassung der Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro-Geräten (RoHS), die das EU-Parla­ment beschlossen hat. Die Richtlinie in ihrer jetzigen Form werde dazu bei­tragen, mit stimmiger Methodik und in Übereinstimmung mit der EU-Chemi­ka­lien­verordnung REACh die Risiken von Substanzen in elektrischen und elektronischen Geräten einzuschätzen.

  • Die Entsorgerverbände bvse und BDSV haben Vorschläge erarbeitet, um die Überschneidungen von europäischer Abfallgesetzgebung und Chemikalienverordnung REACH zu beseitigen. Diese beträfen Sekundärrohstoffe insgesamt, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung. Die Doppelregelungen benachteiligten massiv die Aufbereitung und Verwertung von Altpapier, Altkunststoffen, Metallschrotten und Altglas.

  • Wer mit gefährlichen Stoffen arbeitet, muss diese ab dem 1. November 2010 nach der CLP-Verordnung kennzeichnen und einstufen. Für Gemische gilt die Pflicht ab 1. Juni 2015. Unternehmen können dies inzwischen mit einem Online-Formular erledigen. Auf einem Online-Helpdesk gibt es weitere Hilfe für die Firmen.

  • Anzeige
  • Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlreycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) zeigte sich erleichtert, dass die meisten Metallrecycler aller Voraussicht nach von der Meldepflicht gemäß der CLP-Verordnung befreit werden. Ein entsprechendes Signal hätte es jetzt seitens der EU gegeben.

  • Durch die CLP-Verordnung kommt auf die Stahl- und NE-Metallrecycling-Unternehmen wohl doch keine zusätzliche Belastung zu. Die Recycling-Verbände BDSV und VDM hatten zuvor befürchtet, dass für zurückgewonnene Metalle, deren Abfalleigenschaft geendet hat, umfangreiche Meldepflichten aufgrund der CLP-Verordnung entstehen. Diese scheinen sich nicht zu bestätigen, wie der Gesamtverband Stahl- und NE-Metall-Recycling mitteilt.

  • Anzeige
  • Die BDSV warnt vor Belastungen für Stahlrecyclingbetriebe, sollte Stahlschrott aufgrund der EG-CLP-Verordnung aus dem Abfallregime entlassen werden. Dagegen hat sich die BDSV eigenen Angaben zufolge gegenüber dem Bundesumweltministerium als auch dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwahrt. Die BDSV schlägt vor, wie die Rechtsunsicherheit klargestellt werden könnte.

  • Die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) hat sich in einen offenen Brief an Bundesumweltminister Norbert Röttgen gewendet. Die BDSV begrüßt darin dessen Initiative aus Anlass der Klimakonferenz von Kopenhagen, in Deutschland einen „Klimaschutzdialog Wirtschaft und Politik“ zu begründen. Dabei sollte auch die Recyclingwirtschaft miteinbezogen werden, denn diese trage zur ökologischen Modernisierung der Wirtschaft bei.

Letzte Meldungen

Das RECYCLING magazin berichtet seit über 75 Jahren unabhängig und aktuell über die wirtschaftlichen, politischen und technischen Entwicklungen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft. Ihr Maßstab ist ein qualitativ hochwertiger Journalismus mit allen Facetten einer modernen Berichterstattung. mehr

RECYCLING magazin ist Mitglied bei

© DETAIL Architecture GmbH

Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link