Registrierung der Chemikalien auch online möglich

Wer mit gefährlichen Stoffen arbeitet, muss diese ab dem 1. November 2010 nach der CLP-Verordnung kennzeichnen und einstufen. Für Gemische gilt die Pflicht ab 1. Juni 2015. Unternehmen können dies inzwischen mit einem Online-Formular erledigen. Auf einem Online-Helpdesk gibt es weitere Hilfe für die Firmen.

Wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mitteilt, können deutsche Unternehmen ihrer in der CLP-Verordnung stehenden Pflicht, Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden, jetzt mit einem Online-Formular nachkommen.

Fragen zu der CLP-Verordnung werden laut Mitteilung vom Reach-CLP Helpdesk beantwortet. Dieser ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er wurde bei der BAuA eingerichtet und wird für die Bereitstellung von Informationen zu Reach und CLP durch ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt.

Auf der Website der nationalen Auskunftsstelle finden Unternehmer laut BAuA neben Informationen zur Erstellung ihrer Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung auch den Link zur Online-Meldung bei der Europäischen Chemikalienagentur (Echa). Auch können häufig gestellte Fragen zur Meldung und die Antworten des Helpdesks abgerufen werden.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.