Der Gesetzentwurf zur Novelle des ElektroG wurde gestern im Bundestag in 2. und 3. Lesung angenommen.
Der Gesetzentwurf zur Novelle des ElektroG wurde gestern im Bundestag in 2. und 3. Lesung angenommen.
Der bvse mahnt ein Festhalten an der klaren Aufgabenverteiltung zwischen privaten Entsorgern und Recyclern sowie den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) an.
Also bringback soll die fachgerechte und umweltfreundliche Sammlung, Wiedervermarktung und Entsorgung von ITK-Geräten über den Fachhandel ermöglichen.
Die Alba Electronics Recycling GmbH hat an ihrem Sitz in Eppingen, Baden-Württemberg, eine neue Anlage mit einer eigens entwickelten Technologie zum Recycling von quecksilberhaltigen Flachbildschirmen errichtet. Die Anlage soll die Bildschirme weitgehend automatisch zerlegen, ohne dabei die empfindlichen, giftigen Quecksilberlämpchen im Inneren zu beschädigen.
Wie die Stiftung meldet, wurde die erst ab 2016 geltende gesetzlich vorgegebene Sammelquote von 45 Prozent erneut überschritten.
Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) beenden ihren Versuch zur Getrenntsammlung von Elektrokleingeräten in Depotcontainern. Grund sind Neuregelungen im Elektrogerätegesetz.
Der BDE meldet, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung die Empfehlungen der Ausschüsse zur Novelle des ElektroG berät.
Laut einer Studie der Universität der Vereinten Nationen (UNU) betrug das E-Schrott-Aufkommen 2014 weltweit 41,8 Millionen Tonnen. Weniger als ein Sechstel davon wurde laut Studie ordnungsgemäß recycelt.
Als Konsequenz fordert der Verband schärfere Kontrollmechanismen, als sie das novellierte Elektrogesetz vorsieht.
Die Task-Force “ADR und Elektro(nik)-Altgeräte fordert, Altgeräte mit Lithium-Knopfzellen aus dem ADR-Anwendungsbereich herausnehmen.
Laut BSR gehen in Berlin durch illegale Sammler etwa 3.000 Tonnen E-Schrott pro Jahr verloren.
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