In gemeinsamen Schreiben an die Umweltressorts der Bundesländer haben der bvse, DIE PAPIERINDUSTRIE sowie die Verbände BDSV, VDM und BDE auf zentrale Umsetzungsprobleme hingewiesen und konkrete Anpassungen vorgeschlagen.
Technische und operative Defizite
Im Mittelpunkt der Kritik steht die verpflichtende Nutzung des digitalen Systems DIWASS (Digital Waste Shipment System). Nach Angaben der Verbände ist das System derzeit nicht ausreichend funktionsfähig. Es fehlten zentrale Funktionen, Registrierungsprozesse seien unvollständig, und Testmöglichkeiten stünden nicht zur Verfügung. Gleichzeitig seien Unternehmen verpflichtet, das System zu nutzen, andernfalls drohten rechtliche Konsequenzen.
Zusätzlich sehen die Verbände die Vorgabe kritisch, Begleitdokumente zwei Werktage vor Transportbeginn einzureichen. Diese Frist lasse sich mit den realen Abläufen in der Entsorgungslogistik kaum vereinbaren, da Transportentscheidungen häufig kurzfristig getroffen würden. Die Regelung führe zu zusätzlichem administrativem Aufwand, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Überwachung zu bieten.
Risiken für den Binnenmarkt
Die Verbände warnen, dass die aktuellen Vorgaben zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen führen könnten. Zudem bestehe die Gefahr, dass der innereuropäische Handel mit nicht gefährlichen Abfällen erheblich beeinträchtigt wird. Dieser Handel gilt als wesentlicher Bestandteil funktionierender Recyclingketten innerhalb der europäischen Kreislaufwirtschaft.
Forderung nach Übergangsregelung
Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Organisationen für eine verbindliche Übergangsphase bis mindestens Ende 2026 aus. In diesem Zeitraum soll die Nutzung von DIWASS für sogenannte grün gelistete Abfälle ausgesetzt werden. Bestehende Verfahren sollen weiterhin ohne Sanktionen angewendet werden können. Als Referenz wird ein entsprechendes Vorgehen in Dänemark sowie Vorschläge der Europäischen Kommission genannt.
Appell an Politik und Behörden
Abschließend appellieren die Verbände an Bund und Länder, sich auf nationaler und europäischer Ebene für praktikable Lösungen einzusetzen. Nur durch kurzfristige Anpassungen könne eine reibungslose Umsetzung der Verordnung gewährleistet und die Funktionsfähigkeit der europäischen Kreislaufwirtschaft gesichert werden.







