Anzeige

Übergangsregeln für Abfallverbringung gefordert

Führende Branchenverbände der deutschen Entsorgungs-, Recycling- und Papierindustrie warnen vor erheblichen Auswirkungen der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung, die ab dem 21. Mai 2026 gilt. In der aktuellen Ausgestaltung bestehe das Risiko, dass grenzüberschreitende Abfalltransporte innerhalb der Europäischen Union vorübergehend stark eingeschränkt werden und etablierte Stoffströme unterbrochen werden.
Übergangsregeln Abfallverbringungsverordnung
Copyright: Erstellt mit ChatGPT
Anzeige

In gemeinsamen Schreiben an die Umweltressorts der Bundesländer haben der bvse, DIE PAPIERINDUSTRIE sowie die Verbände BDSV, VDM und BDE auf zentrale Umsetzungsprobleme hingewiesen und konkrete Anpassungen vorgeschlagen.

Technische und operative Defizite

Im Mittelpunkt der Kritik steht die verpflichtende Nutzung des digitalen Systems DIWASS (Digital Waste Shipment System). Nach Angaben der Verbände ist das System derzeit nicht ausreichend funktionsfähig. Es fehlten zentrale Funktionen, Registrierungsprozesse seien unvollständig, und Testmöglichkeiten stünden nicht zur Verfügung. Gleichzeitig seien Unternehmen verpflichtet, das System zu nutzen, andernfalls drohten rechtliche Konsequenzen.

Zusätzlich sehen die Verbände die Vorgabe kritisch, Begleitdokumente zwei Werktage vor Transportbeginn einzureichen. Diese Frist lasse sich mit den realen Abläufen in der Entsorgungslogistik kaum vereinbaren, da Transportentscheidungen häufig kurzfristig getroffen würden. Die Regelung führe zu zusätzlichem administrativem Aufwand, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Überwachung zu bieten.

Risiken für den Binnenmarkt

Die Verbände warnen, dass die aktuellen Vorgaben zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen führen könnten. Zudem bestehe die Gefahr, dass der innereuropäische Handel mit nicht gefährlichen Abfällen erheblich beeinträchtigt wird. Dieser Handel gilt als wesentlicher Bestandteil funktionierender Recyclingketten innerhalb der europäischen Kreislaufwirtschaft.

Forderung nach Übergangsregelung

Vor diesem Hintergrund sprechen sich die Organisationen für eine verbindliche Übergangsphase bis mindestens Ende 2026 aus. In diesem Zeitraum soll die Nutzung von DIWASS für sogenannte grün gelistete Abfälle ausgesetzt werden. Bestehende Verfahren sollen weiterhin ohne Sanktionen angewendet werden können. Als Referenz wird ein entsprechendes Vorgehen in Dänemark sowie Vorschläge der Europäischen Kommission genannt.

Appell an Politik und Behörden

Abschließend appellieren die Verbände an Bund und Länder, sich auf nationaler und europäischer Ebene für praktikable Lösungen einzusetzen. Nur durch kurzfristige Anpassungen könne eine reibungslose Umsetzung der Verordnung gewährleistet und die Funktionsfähigkeit der europäischen Kreislaufwirtschaft gesichert werden.

Quelle: bvse
Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link