Umsetzung der EU-Vorgaben ohne nationale Sonderwege
Die Organisationen sprechen sich für eine unmittelbare Überführung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht aus. Zusätzliche nationale Regelungen über die europäischen Vorgaben hinaus sollten vermieden werden, um Wettbewerbsverzerrungen und zusätzliche bürokratische Anforderungen zu begrenzen. Eine klare und einheitliche Ausgestaltung der erweiterten Herstellerverantwortung wird als Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Systems angesehen.
Integration bestehender Strukturen mit Einschränkungen
Vorhandene Sammel- und Verwertungsstrukturen sollten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nachweislich effizient sind und den unionsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Eine pauschale Integration bestehender Systeme wird ebenso kritisch bewertet wie die Übertragung von Verwaltungsmodellen aus anderen Branchen. Die Verantwortung für operative und regulatorische Aufgaben soll bei den Textilherstellern und deren Organisationen für Herstellerverantwortung liegen.
Flexible Sammelsysteme statt fixer Vorgaben
Kritisch beurteilt wird die im Eckpunktepapier vorgesehene Mindestdichte für Sammelcontainer. Diese könne zu ineffizienten Überkapazitäten führen, insbesondere bei parallelen Systemangeboten. Stattdessen wird ein technologieoffener Ansatz gefordert, der unterschiedliche Rücknahmelösungen gleichberechtigt berücksichtigt, darunter stationäre Sammelstellen, Rückgabemöglichkeiten im Handel, postalische Rücksendungen sowie haushaltsnahe Erfassungssysteme.
Einheitliche Standards für Herstellerbeiträge
Für die Bemessung der Herstellerbeiträge wird die Einführung einheitlicher Standards und Methoden zur ökologischen Modulation gefordert. Öffentliche Entsorgungsträger sollen dabei keine gesonderte Stellung einnehmen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Systemanbietern zu gewährleisten.
Differenziertes Quotensystem für Verwertung
Die vorgesehene pauschale Zusammenfassung verschiedener Verwertungswege wird abgelehnt. Stattdessen wird ein gestaffeltes Quotensystem als notwendig erachtet, das unterschiedliche Verwertungsqualitäten berücksichtigt und insbesondere hochwertige Recyclingprozesse fördert. Differenzierte Zielvorgaben sollen Investitionen in entsprechende Technologien und Infrastrukturen unterstützen.
Rollenverteilung und Herstellerverantwortung
Die Herstellerverantwortung soll über eine rein finanzielle Beteiligung hinausgehen und auch die operative Verantwortung für Rücknahme und Verwertung umfassen. Die Einrichtung einer zentralen Herstellerstelle wird unterstützt, wobei dieser eine umfassende Einbindung in regulatorische Prozesse zugeschrieben wird.
Das Eckpunktepapier wird als Ausgangspunkt für die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland bewertet. Für die weitere Ausgestaltung werden klare Zuständigkeiten, marktwirtschaftliche Mechanismen, flexible Sammelsysteme sowie differenzierte Qualitätsanforderungen als entscheidend benannt.







