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Politik

  • Die Bundesregierung hat die Umgestaltung des deutschen Verpackungsrechts beschlossen. Mit dem neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz soll die europäische Verpackungsverordnung in nationales Recht überführt und das bisherige Verpackungsgesetz ersetzt werden. Der Kabinettsbeschluss sieht Anpassungen bei Verpackungsreduktion, Mehrwegförderung und Recyclingquoten vor.

  • Die Bundesregierung plant, die EU-Richtlinie 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren zeitnah und richtlinienkonform in nationales Recht zu überführen. Im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat der TÜV-Verband hierzu eine Stellungnahme vorgelegt.

  • Die mittelständisch geprägte private Entsorgungswirtschaft in Bayern steht mit ihrer Kritik an der von Städten und Landkreisen aus Schwaben und Baden-Württemberg geplanten kommunalen Biogasanlage nicht allein: Mit dem Wirtschaftsbeirat Bayern, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und dem Bund der Steuerzahler in Bayern bildet sich eine breite Front gegen die geplante neue Anlage.

  • Der Europäische Verband der Behälterglasindustrie (FEVE) hat beim Europäischen Industriegipfel in Antwerpen politische Maßnahmen zur Stabilisierung der industriellen Basis in der Europäischen Union gefordert. FEVE-Präsident Michel Giannuzzi, zugleich Vorsitzender des Unternehmens Verallia, unterstützte den sogenannten Antwerpener Appell und verwies auf den zunehmenden Handlungsdruck für energieintensive Industrien.

  • Das Bundeskabinett hat das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz verabschiedet und damit die nationale Umsetzung europäischer Vorgaben zur Abfallvermeidung und zum Recycling weiter konkretisiert. Der VKU sieht darin einen regulatorischen Fortschritt, verweist jedoch auf bestehenden Anpassungsbedarf bei der Ausgestaltung kommunaler Entgeltansprüche gegenüber den dualen Systemen.

  • Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz wird die nationale Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung eingeleitet. Ziel ist es, das bestehende Verpackungsgesetz an die ab August 2026 unmittelbar geltenden EU-Vorgaben anzupassen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abfallvermeidung, Recyclingquoten und erweiterte Herstellerverantwortung neu zu ordnen.

  • Vor dem Hintergrund der anstehenden nationalen Umsetzung der novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie und der Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien nehmen die Rechtsanwälte okl & partner im Auftrag von GRS PRO Textil Stellung zu aktuellen rechtlichen Bewertungen, die die Rolle von Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) auf eine bloße Finanzierungsfunktion reduzieren möchten.

  • Unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe dürfen künftig nicht mehr uneingeschränkt zur Vernichtung an thermische Abfallbehandlungsanlagen geliefert werden. Dies sieht die neue Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) vor, mit der die EU die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte aus diesen Bereichen verhindern möchte.

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