Zusätzliche Abgabe trifft Branche in schwieriger Lage
Das Bundesfinanzministerium hat die Plastikabgabe in den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2027 und in der Finanzplanung bis 2030 verankert. Ziel ist es, Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu generieren.
Nach Einschätzung der Kunststofferzeuger führt die Maßnahme jedoch zu Mehrfachbelastungen. Bereits heute existiert eine Sonderabgabe zugunsten des Einwegkunststofffonds. Die geplante zusätzliche Umlage im Zusammenhang mit EU-Eigenmitteln für nicht recycelte Kunststoffverpackungen würde einzelne Produkte doppelt erfassen.
Gleichzeitig steht die Branche unter wirtschaftlichem Druck. Hohe Energiepreise, zunehmende regulatorische Anforderungen und internationale Wettbewerbsnachteile belasten die Produktion. In den vergangenen vier Jahren ist die Kunststoffproduktion in Deutschland um 26 Prozent zurückgegangen. Eine weitere Abgabe könnte diese Entwicklung verstärken und Investitionen bremsen.
Begrenzte ökologische Wirkung
Auch die Umweltwirkung der geplanten Abgabe wird kritisch bewertet. Die Einnahmen sollen überwiegend in den Bundeshaushalt fließen und nicht gezielt in den Ausbau der Kreislaufwirtschaft. Damit fehlt aus Sicht der Industrie ein direkter Lenkungseffekt.
Zudem kann eine einseitige Belastung von Kunststoff zu Ausweichreaktionen führen. Unternehmen könnten verstärkt alternative Materialien einsetzen, die teilweise ressourcenintensiver sind oder schlechter recycelt werden können. Besonders faserbasierte Verbundverpackungen gelten in diesem Zusammenhang als problematisch, da sie zwar als Kunststoffreduktion zählen, aber häufig geringere Recyclingquoten aufweisen.
Das Umweltbundesamt kam bereits 2023 zu dem Ergebnis, dass eine isolierte Belastung von Kunststoff kein geeignetes Instrument zur Steuerung ökologischer Effekte darstellt.
Fokus auf Anreize für Kreislaufwirtschaft
Die Branche plädiert stattdessen für Instrumente, die gezielt Anreize für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft setzen. Dazu zählt insbesondere die ökologische Modulation von Lizenzentgelten im Rahmen des Verpackungsgesetzes.
Ein solcher Ansatz könnte recyclinggerechtes Design sowie den Einsatz nicht fossiler Rohstoffe fördern und damit zur Transformation der Kunststoffwirtschaft beitragen.







