BDE teilt Kritik an illegaler Verbringung von E-Schrott

Als Konsequenz fordert der Verband schärfere Kontrollmechanismen, als sie das novellierte Elektrogesetz vorsieht.

Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller hat in der vergangenen Woche während seines Aufenthaltes in Ghana auf das globale Problem illegal exportierter Elektronikaltgeräte und der damit verbundenen Gefährdungen für Mensch und Umwelt aufmerksam gemacht. Der BDE hat dem Bundesminister in einem Brief dafür gedankt, dass er das Thema wieder auf die politische Agenda setzt und dabei Möglichkeiten aufgezeigt, wie der illegale Export eingedämmt werden kann.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die illegale Verbringung von Elektronikaltgeräten ist ein globales Problem, das die Entsorgungswirtschaft schon seit langem beschäftigt. In Deutschland fallen jährlich etwa 500 000 Tonnen Elektronikaltgeräte an, die nicht in den Recyclinganlagen ankommen. Entweder, weil sie unsachgemäß entsorgt werden, in den Kellern privater Haushalte verbleiben oder als funktionsfähig deklarierte Elektrogeräte in den Export gehen.“

Das novellierte Elektrogesetz greife das Problem des illegalen Exportes zwar auf, so Peter Kurth, das Problem mangelhaften Vollzugs bliebe aber bestehen. Denn auch die sogenannte Beweislastumkehr, wonach Exporteure Nachweise darüber erbringen müssen, dass es sich bei Geräten zur Verbringung um funktionsfähige Gebrauchtgeräte und eben nicht um Abfall handelt, könne nur greifen, wenn ausreichend kontrolliert würde.

Es sei deshalb zwingend erforderlich, dass nachweisbar alle in Deutschland anfallenden Elektroaltgeräte zur Verwertung in zertifizierte Erstbehandlungsanlagen verbracht werden. Deren Standards müssten so definiert sein, dass Stoffströme künftig nur noch über qualifizierte Erfassungsstellen und Aufbereitungsanlagen gesteuert würden, so Peter Kurth weiter.

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