Unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe dürfen künftig nicht mehr uneingeschränkt zur Vernichtung an thermische Abfallbehandlungsanlagen geliefert werden. Dies sieht die neue Ökodesign-Verordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) vor, mit der die EU die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte aus diesen Bereichen verhindern möchte.







