Qualitätsstandards der verpackVkonkret gehen Sachverständigen zu weit

Den Mitgliedern der Organisation der „Unabhängigen Sachverständigen für Verpackungsentsorgung und Produktverantwortung – USV“ gehen die Empfehlungen der Initiative verpackVkonkret zur Standardisierung der Qualität dualer Systeme zu weit.

Wie die USV anlässlich ihrer vor kurzem durchgeführten 10. Mitgliederversammlung mitteilt, begrüßen ihre Mitglieder die Qualitätsstandards der verpackVkonkret zwar grundsätzlich als Empfehlung zur Festlegung von Verpackungskriterien, die Initative einiger dualer Systembetreiber solle aber nicht versuchen, die Rolle eines „Bundesamtes für Verpackungen“ zu übernehmen. Viele Sachverständige befürchten dadurch eine Einengung ihrer Fachbefugnis.

Auf der Mitgliederversammlung der USV sprachen sich die Sachverständigen deshalb dafür aus, den Empfehlungscharakter der Leitlinien zu betonen und auch gegensätzliche Positionen als Erkenntnisquelle zu veröffentlichen oder in strittigen Fällen auf eine Entscheidung im Einzelfall zu verweisen.

Ein weiteres Thema auf der USV-Mitgliederversammlung spielte die Rolle der Vollständigkeitserklärung (VE). Erst kurz zuvor wurde von der DIHK eine Statistik zur VE 2009 veröffentlicht, woraus hervor ging, dass es zwischen den Mengenmeldungen der verpflichteten Wirtschaft und den dualen Systemen zum Teil erheblichen Differenzen gab.

Zusätzliche Brisanz ergab sich aufgrund des Berichtes eines Bundeslandvertreters, dass „über 50 Prozent der geprüften VE nicht plausibel seien“. Die USV weist jedoch darauf hin, dass die VE vorwiegend nicht von den Sachverständigen, sondern von Wirtschaftsprüfern geprüft wurden. Vermutlich gibt es derzeit ein Dilemma zwischen Prüfauftrag und fachlichem Defiziten in Verpackungsfragen. Gemessen an Abschlüssen und sonstigen Prüfungen wurde auf der Mitgliederversammlung der USV auf eine unangemessene Prüftiefe bei der VE hingewiesen.

Der USV gründete deshalb einen Arbeitskreis „Prüfleitfaden VE“. Er will kurzfristig Vorschläge für eine Vereinheitlichung der Prüfmethodik und Prüftiefe zur VE vorlegen.

Ferner beauftragte die Mitgliederversammlung in Sachen Eigenrücknahmen nach § 6 (1) Satz 5 VerpackV einen Arbeitskreis damit, bis Ende November diesen Jahres die an die Eigenrücknahme aus Sachverständigensicht zu stellenden Anforderungen und Nachweise zu definieren.

In eigener Sache gründeten die Sachverständigen schließlich eine Ad-hoc- Gruppe, die noch in diesem Jahr Vorschläge für eine freiwillige Güteüberwachung erarbeiten soll. Bereits im Vorjahr hatte der USV ein derartiges Vorhaben den Vertretern der Bundesländer gegenüber angekündigt.

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