Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur beschlossen. Ziel ist es, Verbraucherrechte zu stärken und die Nutzungsdauer technischer Produkte zu verlängern. Der Entwurf setzt eine EU-Richtlinie um und betrifft insbesondere Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones.







