Die seit nunmehr gut 15 Jahren geltende Altholzverordnung (AltholzV) habe sich in der Praxis bewährt. Gleichwohl bestehe zur weiteren Qualitätsverbesserung und Anpassung an den Stand von Wissenschaft und Technik ein Änderungsbedarf. Daher begrüßt der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) die vom Gesetzgeber angestrebte Novellierung ausdrücklich.






