Zweifelhafte Verwaltungspraxis bei Lampen

Mit der Änderung der Verwaltungspraxis bei Lampen sollen Lampen außer Gasentladungslampen mit fest verbundenen Leuchten der Sammelgruppe 5 zugeordnet werden. Gleichzeitig solle aber zwischen LED- und Gasentladungslampen auch weiterhin keine weitere Differenzierung vorgenommen werden, wie Vere aus informierten Kreisen der Industrie erfahren hat.

Dies führt laut Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Vere) dazu, dass die LED- weiterhin zusammen mit den Gasentladungslampen wie Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren in der Sammelgruppe 4 gesammelt werden. „Wir halten diese Praxis für zweifelhaft, weil dadurch die LED-Lampen für ihre Umweltfreundlichkeit nicht belohnt werden“, schreibt der Verband in einer Mitteilung. „Stattdessen sollen sie die erheblich höheren Entsorgungs- und Garantiekosten der Gasentladungslampen von aktuell 1.300 Euro anstatt 119 Euro je Tonne tragen.“

Von einigen Herstellern hat Vere eigenen Aussagen zufolge allerdings erfahren, dass die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Stiftung ear) noch dieses Jahr beabsichtigen soll, die LED-Lampen aus der Sammelgruppe 4 (Gasentladungslampen) herauszunehmen und diese der Sammelgruppe 5 (Haushaltskleingeräte) zuzuordnen. Damit würden die LED-Hersteller zukünftig dann auch in den Genuss der geringeren Entsorgungs- und Garantiekosten von 119 Euro je Tonne kommen.

Diese Pläne der Stiftung EAR begrüßt Vere ausdrücklich. Der Verband will diese Umsetzung tatkräftig unterstützen, um die aus seiner Sicht momentan noch bestehende Benachteiligung von LED-Herstellern und -Vertreibern schnellstmöglich zu beseitigen.

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