Qualität des E-Schrott-Datenmanagements noch nicht optimal

Die Vorgaben der WEEE-Richtlinie an die Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten in Deutschland werden übererfüllt. Das zeigt ein Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes (UBA). Die Qualität des Datenmanagements könne aber auf allen Ebenen der beteiligten Akteure noch verbessert werden.

Laut der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte, der sogenannten WEEE-Richtlinie, müssen die EU-Mitgliedstaaten im Zwei-Jahres-Rhythmus über den Sachstand bei der Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) berichten. Die Berichtspflicht umfasst die Meldung der Rücknahmemengen sowie Verwertungsmengen und -quoten.

In Deutschland werden die notwendigen Daten auf zwei Wegen ermittelt: über die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) und über die Statistischen Landesämter. Die Quelle der Daten sind bei beiden Wegen die Erstbehandlungsanlagen.

Im Rahmen des UBA-Forschungsprojektes wurden die Daten zusammengeführt und geprüft sowie die Berichterstattung an die EU-Kommission vorbereitet. Der Bericht mit dem Titel „Analyse der Datenerhebung nach ElektroG über die Berichtsjahre 2009 und 2010 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflicht 2012“ gibt zudem Handlungsempfehlungen, wie das Datenmanagement verbessert werden kann.

Den Bericht im Auftrag des UBA ist zu finden unter
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql_medien.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=4461&quelle=html

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