BDE: Fehlentwicklung bei Novelle der BioabfallV korrigiert

Der Bundesrat hat am 30. März der novellierten Bioabfallverordnung zugestimmt. BDE-Präsident Peter Kurth: „Mit der jetzt beschlossenen Verordnung verfügt die Branche über ein Instrument, das auf eine funktionsfähige Kreislaufwirtschaft bei der Bioabfallverwertung abzielt. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass einzelne inhaltliche Fehlentwicklungen am Ende des Novellierungsverfahrens noch korrigiert wurden."

Das sei durch den engen Dialog mit den involvierten Branchenverbänden gelungen. Es sei erfreulich und wichtig, so der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) weiter, dass Kompost – hergestellt aus Biotonneninhalten – auch weiterhin auf Flächen des Feldgemüseanbaus ausgebracht werden dürfe.

Positiv sei zudem, dass die bestehenden Regelungen zur Bodenuntersuchung hinsichtlich der Probenahme, Analytik und Berichterstattung nicht – wie ursprünglich vorgesehen – verschärft worden seien und es auch weiterhin bei den Erleichterungen für gütegesicherte Komposte bleibe. Die Mehraufwendungen, die sich aus den in der Verordnung verankerten strengeren Nachweis-, Dokumentations- und Meldepflichten ergeben, trage die Branche mit, so Kurth.

Der BDE hat sich eigenen Angaben zufolge in einer gemeinsamen Initiative mit zehn weiteren Verbänden aktiv in das Novellierungsverfahren eingebracht und so mit dafür gesorgt, dass durch die vorliegende Verordnung Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Fortentwicklung im Bereich der Bioabfallverwertung ermöglichen.

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