bvse wirbt für vorgeschlagenes Vergaberecht

In einem Brief hat sich bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock an die Ministerpräsidenten der Bundesländer gewandt. Rehbock warb eindringlich darum, die vom Bundestag vorgeschlagene neue Fassung des Paragraphen 99 des Vergaberechts mitzutragen. Der Bundestag hatte den in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung noch enthaltenen Vorschlag zur ausschreibungsfreien interkommunalen Zusammenarbeit ersatzlos gestrichen.

Rehbock: „Dies ist aus unserer Sicht der sachlich richtige und einzig europarechtskonforme Weg.“ Andernfalls, so argumentierte der Geschäftsführer des Entsorgerverbandes, drohe die Legalisierung ausschreibungsfreier interkommunaler Zusammenarbeit. Vor dem Hintergrund des in jüngster Zeit zunehmenden Trends der Rekommunalisierung stelle dies eine ernste Bedrohung der mittelständischen Unternehmen in den Regionen dar. Es wäre zu befürchten, dass insbesondere regional tätige mittelständische Entsorgungsunternehmen Aufträge verlieren.

Der vorliegende Gesetzesentwurf, der am 13. Februar dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorliegt, wahrt nach Ansicht von Rehbock die Chancen des Mittelstandes. Gleichzeit verbiete er nicht etwa interkommunale Kooperationen, sondern ermöglicht sie – unter Beachtung europäischer Vorgaben – auch weiterhin, teilte der bvse mit.

Der Verband wies in dem Schreiben außerdem darauf hin, dass der nun vorliegende Gesetzesentwurf, entgegen einer früheren Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Juli 2008, auch weiterhin in Paragraph 101, Absatz 6 GWB elektronische Auktionen und dynamische elektronische Verfahren als Beschaffungsvariante legalisiert. Der bvse-Hauptgeschäftsführer bezeichnete die vom Bundesrat damals angebrachte Kritik als „absolut berechtigt“. Dieser Kritik solle nun entsprechend von Länderseite Rechnung getragen werden, indem diese Regelung bei der neuerlichen Beschlussfassung im Bundesrat ersatzlos gestrichen wird.

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