Die EU-Kommission hat jetzt ein Papier vorgelegt, mit dem sie den Rahmen für vergabefreie öffentlich-öffentliche Kooperationen absteckt. Darin stellt sie klar, dass die Anwendbarkeit des EU-Vergaberechts auch zwischen öffentlichen Auftraggebern, das heißt öffentlichen Einrichtungen auf staatlicher, regionaler und lokaler Ebene, weiterhin grundlegendes Prinzip ist. Diese „klare Positionierung der EU-Kommission in Sachen interkommunaler Zusammenarbeit“ begrüßt der Entsorgerverband BDE.