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Vergaberecht

  • Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2016 die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Der BDE begrüßt die darin getroffene Aufwertung sogenannter „grüner“ Vergabekriterien, kritisiert aber Regelungen, die Spielräume für eine Beschränkung der Ausschreibungen und damit des Wettbewerbs bedeuten.

  • Die Bundesregierung hat auf ihrer Sitzung am vergangenen Mittwoch die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. Der BDE begrüßt, dass zukünftig ökologische Kriterien bei Ausschreibungen berücksichtigt werden können. Insgesamt sieht der BDE bei der Novellierung der Vergabeverordnung jedoch noch Handlungsbedarf.

  • Der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts hat am 17. und 18.12.2015 die letzten Stufen des Gesetzgebungsverfahrens passiert und wird am 18.04.2016 in Kraft treten. Nach Auffassung des BDE werden die im neuen Gesetz enthaltenen weitgehenden Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit der Verstaatlichung von Dienstleistungen weiteren Vorschub leisten.

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  • Das Bundeskabinett hat heute die 7. Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung beschlossen. Damit können künftig bei bestimmten Vergaben im Dienstleistungssektor Kriterien wie die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Personals herangezogen werden. Darüber informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi).

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  • Die laufenden Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und EU-Parlament zu den Ausnahmen vom Vergaberecht für die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) verfolgt der BDE „mit großer Sorge“, wie der Verband schreibt. Der BDE ruft dazu auf, eine enge Fassung der Ausnahmetatbestände zu beschließen, um ein weiteres Entkernen des Vergaberechts zu verhindern.

  • Möglicherweise werden die Ausnahmen für die In-House-Vergabe doch weiter gefasst als ursprünglich geplant. Der Ausschus für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat am Montag dieser Woche die Kriterien für In-House-Konstellationen und öffentlich-öffentliche Kooperationen gelockert, beklagt der private Entsorgerverband BDE. Somit könnten in-house-beauftragte Gesellschaften 20 Prozent ihres Umsatzes am Markt erwirtschaften. Die Kommission hatte eine Begrenzung auf 10 Prozent vorgesehen.

  • Kommunale Unternehmen sind für die Energiewende ein wichtiger Pfeiler. Das unterstrich Hermann Janning, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) während der heutigen Vorstandssitzung in Berlin. Als wichtigen Schritt beim Ausbau der dezentralen Versorgung lobte er den Entwurf der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G). „Damit setzen wir wichtige Impulse für die hoch effiziente KWK.“

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