Kabinett beschließt Entwurf zur Modernisierung des Vergaberechts

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Damit sollen drei neue EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden.

Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts will die Bundesregierung den Wettbewerb stärken und eine Grundlage schaffen, damit Verfahren schneller und effizienter durchgeführt werden können, so Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Die EU-Vergaberechtsmodernisierung zielt darauf ab, das Regelwerk für die Vergaben
entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des Binnenmarktes weiterzuentwickeln und
innerhalb der Europäischen Union stärker zu vereinheitlichen. Die Vergabeverfahren
sollen effizienter, einfacher und flexibler gestaltet und die Teilnahme kleiner
und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren erleichtert werden.Gleichzeitig
soll der neue Rechtsrahmen den Vergabestellen ermöglichen, die öffentliche Auftragsvergabe
stärker zur Unterstützung strategischer Ziele zu nutzen. Dazu gehören vor allem soziale,umweltbezogene und innovative Aspekte.

Spätestens ab dem Jahr 2018 soll das komplette Verfahren für EU-weite Vergaben papierlos abgewickelt werden.

Um die Anwendung des Gesetzes für die Praxis zu erleichtern, wird erstmals im Gesetz der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens vorgezeichnet. Außerdem sollen künftig die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen in Deutschland auf breiter Basis statistisch erfasst werden, ohne damit die Auftragnehmer zusätzlich zu belasten. Die Einführung einer solchen bundesweiten Statistik sei wichtig, um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge einschätzen zu können, denn bislang fehlen hierfür valide Daten.

Der Regierungsentwurf ist der erste wesentliche Schritt in einem umfangreichen Gesetz- und Verordnungsgebungsprozess. Die neuen EU-Vergaberichtlinien müssen bis April 2016 umgesetzt sein.

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