BDE kritisiert Vergaberechtsnovelle

Das Bundeskabinett hat die Reform des Vergaberechts am Mittwoch beschlossen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Wenn die Bundesregierung behauptet, dass der Gesetzentwurf ‚mittelständische Interessen im Vergabeverfahren‘ berücksichtigen soll, kann man das kaum noch ernst nehmen, denn es werden ja gerade massiv Dienstleistungen dem Wettbewerb entzogen. Der erleichterte Zugriff der öffentlichen Hand auf den Dienstleistungsmarkt geht erneut zu Lasten der Privatwirtschaft und insbesondere zu Lasten der kleinen und mittleren Unternehmen.“

Der BDE bekräftigte seine Kritik an den im Regierungsentwurf zu weit gehenden Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit. Demnach können öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen ohne Ausschreibung beauftragen. Der BDE sieht in der Vergabe von Aufträgen zwischen öffentlichem Auftraggeber und öffentlichem Unternehmen ohne jeden Wettbewerb eine weitere Verdrängung von Privatunternehmen. Aus Sicht des BDE stehen die weite Ausgestaltung der Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechtes für die interkommunale Zusammenarbeit und die Inhouse-Vergabe auch im klaren Widerspruch zu dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Entsorgungsleistungen im Wettbewerb zu vergeben.

Peter Kurth: „Wir erleben zurzeit in vielen Bundesländern eine Ausweitung der staatlichen Wirtschaftstätigkeit, von der viele Branchen betroffen sind. Anstatt dieser – auch von der Monopolkommission aufgezeigten – Fehlentwicklung zu begegnen, fördert das Kabinett diese Entwicklung noch.“

Die Vergaberechtsnovelle sei dabei kein Einzelfall, so der BDE. Gegenwärtig berate der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf zur Umsatzsteuerbefreiung für öffentliche Unternehmen bei interkommunaler Zusammenarbeit. Peter Kurth: „Der Bundesgesetzgeber treibt hier trotz mehrfacher Kritik einer Vielzahl von Branchen – von Gartenbau über Handwerk bis Digitalwirtschaft – einen Gesetzentwurf der Finanzminister der Länder voran, der den Kommunen Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Anbietern sichern soll.“

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