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Verpackungen

  • Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) stehen vor allem kleine und mittelständische Hersteller und Markeninhaber vor komplexen Anforderungen. Die neu gegründete Plattform PackintelX bietet als digitale Antwort einen kostenlosen Online-Test, der die individuelle PPWR-Vorbereitung eines Unternehmens in wenigen Minuten analysiert.

  • Neue Rahmenbedingungen prägen die Kreislaufwirtschaft. Erhöhte EU-Recyclingquoten – vor allem bei Kunststoffverpackungen – stehen im Fokus. Die ARA wird diese hochgesteckten Ziele für 2025 in ihrem Handlungsbereich laut Hochrechnung erreichen. Gleichzeitig verortet sie ungenutztes Potenzial in der österreichischen Gewerbesammlung, das es auszuschöpfen gilt.

  • Mit der EU-Verpackungsverordnung und den Richtlinien hinsichtlich Green Claims und Empowering Consumers for Green Transition stehen im kommenden Jahr gleich mehrere zentrale, neue Regelwerke vor der Anwendung. Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, sind dadurch gefordert, sich frühzeitig auf neue Anforderungen einzustellen – insbesondere in Hinblick auf rechtskonforme Nachweise zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen.

  • Auf dem digitalen Diskussionsabend von BDE und DGAW wurde am 30. April 2025 über die neuen Regelungen der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) sowie deren nationale Umsetzung im deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) diskutiert.
    Im Fokus der Online-Fachveranstaltung standen zentrale Hebel einer zirkulären Verpackungswirtschaft: rechtliche Grundlagen und Anpassungsbedarfe, Rezyklatquoten, recyclinggerechtes Design, erweiterte Herstellerverantwortung für Gewerbeverpackungen (EPR) sowie die Reform des § 21 VerpackG.

  • Die Initiative HolyGrail 2.0 für digitale Wasserzeichen, die von der AIM vorangetrieben und von der Alliance to End Plastic Waste (AEPW) unterstützt wird, hat einen neuen Meilenstein in ihrer Mission erreicht: die Realisierbarkeit der digitalen Wasserzeichentechnologie für die genaue Sortierung von Kunststoffverpackungen in großem Maßstab zu beweisen.

  • In den vergangenen drei Jahren erforschten das Österreichische Forschungsinstitut für Chemie und Technik (OFI) und die Montanuniversität Leoben (MUL) zusammen mit 23 Unternehmen im Projekt „flex4loop“ Lösungen für eine nachhaltige Verpackungskreislaufwirtschaft.

  • Mehrwegsysteme gelten schon lange als ein wichtiges Element zur Reduzierung der Abfallproblematik. Wirklich etabliert haben sie sich im Consumerbereich aber nur bei Getränkeflaschen. Immer wieder gibt es daher Versuche, auch für andere Verbrauchsprodukte ein entsprechendes System einzuführen. Mit Zerooo unternimmt die Sea me GmbH nun einen Versuch, ein Mehrwegsystem für Kosmetik und Drogerie zu etablieren. Durch die PPWR ist die Gelegenheit günstig.

  • Bettina Hoffmann, Parlamentarische Staatssekretärin im BMUV, hat heute in Berlin eine Garantieerklärung der Arbeitsgemeinschaft gewerblich genutzter PPK-Verpackungen (AGEPA) entgegengenommen. In der Erklärung verpflichten sich die deutschen Branchenverbände der Verpackungshersteller, das hohe Niveau bei der Wiederverwertung von Transportverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) beizubehalten und weiter zu verbessern. Bis 2030 soll die stoffliche Verwertungsquote von derzeit neunzig auf 95 Prozent steigen. Ein jährlicher Bericht der AGEPA soll das BMUV über die Einhaltung der Ziele informieren.

  • Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mehrere Klagen gegen Einordnungsentscheidungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) abgewiesen. Die Kläger hatten die Systembeteiligungspflicht ihrer Verpackungen für Lebensmittel und Produkte der Bauchemie sowie von zwei Gebrauchsgegenständen beanstandet. In erster Instanz bestätigte das Gericht nun die Einordnung der ZSVR auf Basis der typisierenden Gesamtmarktbetrachtung des Katalogs.

  • Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Unternehmens aus dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) gegen einen Einordnungsbescheid der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) abgewiesen. Es bestätigte erstinstanzlich, dass Permanenttragetaschen systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind. Dabei ist es irrelevant, aus welchen Materialien sie bestehen, welches Unternehmen sie wo verkauft und wie Käufer*innen sie neben dem Gebrauch zur Mitnahme der erworbenen Waren verwenden.

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