Das Spektrum der Vorschläge reicht von der stofflichen Nutzung der Altholzkategorien A I bis IV über ein Verbot der energetischen Nutzung von A I-Altholz bis hin zu einer eheblichen Vereinfachung der Getrennthaltung in nur noch zwei Altholzklassen: einer augenscheinlich behandelten und einer augenscheinlich unbehandelten Fraktion.






