Chemikaliengesetz: Bauherrenpflicht ist richtiger Schritt

Der BDE und der Gesamtverband Schadstoffsanierung GVSS begrüßen die neu eingeführte Bauherrenpflicht im Chemikaliengesetz. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Bundestagsvorlage zur Änderung des Gesetzes zugestimmt.
Rainer Sturm, Pixelio.de

Durch die Bauherrenpflicht ist der Auftraggeber im Vorfeld einer Baumaßnahme verpflichtet, sämtliche Informationen zu Art und Umfang vorhandener Gefahrstoffe zu ermitteln und dem Auftragnehmer zu übergeben. „Mit der Bauherrenpflicht findet eine wichtige Forderung von BDE und GVSS ihren Platz im Chemikaliengesetz. Ohne diese Pflicht ist eine angemessene Abfalldeklaration nicht möglich. Der Bundesratsbeschluss ist ein richtiger Schritt“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.

Dass bei Abbruch- und Rückbaumaßnahmen zunehmend auch asbesthaltige Materialien zu Tage treten, unterstreicht die Notwendigkeit der Bauherrenpflicht: „Wenn der Bauherr nicht gemäß dem Verursacherprinzip für die ordnungsgemäße Erkundung und Kennzeichnung von asbesthaltigem Abfall als gefährlichem Abfall in der Pflicht steht, werden diese Materialien auch nicht ermittelt. Sie gelangen so in den Recyclingprozess und anschließend in Neubauten“, sagte Christoph Hohlweck, Vorstandsvorsitzender des GVSS. „Die Bauherrenpflicht wirkt dem entgegen und sorgt für eine klare Verantwortung in der Planung, Ausschreibung und dem Rückbau von Bauwerken“, so Hohlweck weiter.

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