VHE kritisiert aktuellen Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung

Die Stoffstrombilanzverordnung soll voraussichtlich am 22. September 2017 im Bundesrat abschließend beraten werden. Mit einer Stellungnahme weist der Verband auf die zu erwartendenden Missstände für die Kompostwirtschaft hin.
Foto: VHE
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Der Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung dient der Konkretisierung der guten fachlichen Praxis beim Umgang mit Nährstoffen im Betrieb, so der Verband der Humus- und Erdenwirtschaft. Mit der Verordnung werden in Entsprechung zu Paragraf 11a Abs. 2 des Düngegesetzes ab dem vorgesehenen Inkrafttreten am 01.01.2018 zunächst alle Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 Großvieheinheiten verpflichtet, Stoffstrombilanzen zu erstellen. Ferner gilt die Verordnung auch für viehaltende Betriebe, die die genannten Schwellenwerte zwar unterschreiten, aber betriebsfremde Wirtschaftsdünger aufnehmen.

In der StoffBilV-E sind laut VHE keine Regelungen getroffen, um die Besonderheiten von Humusdüngern wie zum Beispiel Kompost zu berücksichtigen. Hier fließt der Stickstoff aus Kompost zu gleichen Teilen in die Bilanzierungen ein wie der Stickstoff aus Mineraldüngern oder tierischen Eiweißen. Es werde keine Unterscheidung getroffen, ob ein Stickstoffüberschuss im Betrieb dem Aufbau von Humus auf degradierten Ackerböden diene oder ob es sich dabei um unerwünschte Austräge von Stickstoff über den Luft- respektive Wasserpfad handelt. Das ist nach Ansicht des VHE nicht sachgerecht und unterbindet Möglichkeiten zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit.

Der VHE unterbreitet in seiner Stellungnahme Vorschläge zur sachgerechten Bewertung des Stickstoffs aus Kompost. Die VHE-Stellungnahme (07.07.2017) zum Verordnungsentwurf über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen (Stoffstrombilanzverordnung – StoffBilV) lässt sich hier herunterladen.

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