Bundesrat stimmt HBCD-Lösung zu

Der Bundesrat hat heute der „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP)“ der Bundesregierung zugestimmt. Sie kann damit wie geplant einen Monat nach Verkündung in Kraft treten.
Mantelverordnung
Rudolpho-Duba, pixelio.de

Wärmedämmplatten mit dem Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) werden damit nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft und brauchen keine Sondergenehmigung für die Entsorgung. Allerdings gilt für sie ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt.
Der BDE begrüßt die Entscheidung des Bundesrates „Durch die Entscheidung des Bundesrates kehrt die Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen in geordnete Bahnen zurück – und das langfristig“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.

Der Beschluss sieht außerdem vor, dass besagte Abfälle dem Getrenntsammlungsgebot, dem Vermischungsverbot sowie dem abfallrechtlichen Nachweiswesen unterliegen: „Diesen Kompromiss akzeptieren wir. Mit der angepassten Verordnung ist es in erster Linie gelungen, dass sich die Entsorgungsengpässe vom letzten Jahr nicht wiederholen werden“, so Kurth.

„Wir sind sehr erleichtert, dass die HBCD-Problematik, die unserer Dachdeckerbetriebe, aber auch die Endkunden, monatelang in Atem hielt, ein gutes Ende gefunden hat. Mit der neuen Verordnung ist eine sicherere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet. Der Entsorgungsstau sollte damit auch bald aufgelöst werden. Kritisch werden wir allerdings weiterhin die Preisentwicklung beobachten. Auch werden wir die Handlungsweise einiger Entsorger und mögliche Verweigerungshaltungen im Blick haben“, erklärte Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks.

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