Neue Gewerbeabfallverordnung verändert die Praxis

Eric Rehbock zeigte sich in seiner Rede auf der bvse-Tagung am 27. Juni enttäuscht, dass der Gesetzgeber Punkte wie die Entbürokratisierung nicht in das neue Regelwerk aufgenommen hat.
Eric Rehbock

„Deutschland braucht eine umfassende Rohstoffwende durch mehr Ressourcenschonung, Recycling sowie eine effiziente Sekundärrohstoffwirtschaft. Es gilt mehr denn je, sich für eine ökonomisch erfolgreiche und nachhaltige Zukunft optimal aufzustellen. Gerade mittelständische Unternehmen können dazu mit ihrem Know-how einen wichtigen Beitrag leisten“, machte Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in seiner Rede auf der bvse-Tagung, die am 27. Juni zur Gewerbeabfallverordnung stattfand, vor 110 Teilnehmern deutlich.

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung bestimmt als gesetzlicher Rahmen essenziell den Recyclingerfolg kleiner und mittelständischer Unternehmen und damit auch den Fortschritt für die dringend benötigte Rohstoffwende in Deutschland. Trotz einer insgesamt guten Grundlage zeigt sich bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock darüber enttäuscht, dass sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen konnte, einige wichtige Punkte, wie den der Entbürokratisierung, in das neue Regelwerk aufzunehmen.

„Zusätzliche Nachweispflichten, immer höher geschraubte technische Spezifikationen und starre Mindestanforderungen an die Vorbehandlungstechnik rauben kleinen und mittelständischen Unternehmen immer mehr Zeit und Flexibilität und minimieren gleichzeitig deren reelle Chance, sich im Wettbewerb erfolgreich zu behaupten“, beklagte der Hauptgeschäftsführer.

Ein enges Gerüst vorgeschriebener Technik behindere zudem Innovation in neue Behandlungstechnik und schränke die abfallwirtschaftlich tätigen Unternehmen unangemessen ein. „Es ist wichtig, dass marktwirtschaftliches Handeln nicht behindert wird“, so Rehbock. Erleichtert zeigte er sich darüber, dass die Unternehmen auch in Zukunft in einer Kaskade arbeiten können, und nicht, wie ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehen, die komplette Behandlung innerhalb eines Betriebes erfolgen müsse.

Mehr Mut vom Gesetzgeber hätte sich der bvse-Geschäftsführer im Hinblick darauf gewünscht, den vom bvse schon lange propagierten Vorschlag aufzugreifen, innerhalb der energetischen Verwertung zu unterscheiden. „Es macht einen großen Unterschied, wie die Materialien aus den Gewerbeabfällen verbrannt werden und in welcher Form die darin gebundene Energie genutzt wird“, so Rehbock.

Die in die Abfallrahmenrichtlinie eingebettete „Energieeffizienzzahl R1“ sei für eine Bewertung der tatsächlichen Energieeffizienz ungeeignet. Sie beschreibe keinen Wirkungsgrad, wie er beispielsweise in technischen Merkblättern definiert beziehungsweise wissenschaftlich hinterlegt ist, erklärte Rehbock.

Um stichhaltige Kriterien für eine hochwertige energetische Verwertung und deren Bemessungsgrundlage zu klären, habe sich daher der Fachverband „Ersatzbrennstoffe, Altholz und Biogene Abfälle“ im bvse zu einem Konzeptvergleich entschlossen und das CUTEC Institut mit der Erarbeitung einer Studie beauftragt.

„Bei der Mitverbrennung in einem Zementwerk liegt ein exzellenter Wirkungsgrad vor, der von kaum einer Müllverbrennungsanlage in Deutschland erzielt wird. Neben der Substituierung primärer Brennstoffe erfolgt außerdem auch eine stoffliche Nutzung des Ascheanteils, der als anfallender Sekundärrohstoff und qualitätsbildender Bestandteil in das Produkt „Zementklinker“ eingebunden wird. Dadurch können natürliche Primärrohstoffe in der Größenordnung von 200.000 bis 250.000 Tonnen pro Jahr in Deutschland ersetzt werden“, machte Rehbock deutlich.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.