Die Bundesregierung hat die von der Bundesumweltministerin vorgelegten Eckpunkte zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industrieunternehmen beschlossen. Im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels können künftig Unternehmen auf Grundlage einer sogenannten Carbon-Leakage-Verordnung einen finanziellen Ausgleich beantragen.






