Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Die Novelle leiste einen wichtigen energiepolitischen Beitrag zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft, zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zum Umwelt- und Klimaschutz, kommentiert das Bundesumweltministerium (BMU). Gleichzeitig werde die Aufgabenteilung zwischen Kommunen und Privatwirtschaft in der Entsorgung präzisiert und dadurch Rechts- und Planungssicherheit geschaffen.