DSD begrüßt Kabinettsbeschluss zum neuen Abfallgesetz

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit der möglichen Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne verbessert die Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft. Diese Ansicht vertritt Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD). „Die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ist aus der Perspektive des Bürgers sinnvoll und leicht verständlich. Damit werden die ‚intelligenten Fehlwürfe’ der Vergangenheit endlich legalisiert“, erklärt DSD-Vorsitzender Stefan Schreiter.

„Dieses Recycling ist aber nur in privatwirtschaftlicher Verantwortung sinnvoll“, betont Schreiter und erteilt damit einer möglichen Rekommunalisierung der Wertstoffsammlung eine klare Absage: „Deutschland hat seine Spitzenstellung beim Kunststoffverpackungsrecycling der konsequenten Umsetzung der Produktverantwortung und einer privatwirtschaftlichen Organisation zu verdanken. Das Recycling in kommunaler Hand wäre eindeutig kontraproduktiv.“ Die Verbesserung der Ressourceneffizienz in der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes könne nur durch den Ausbau der Produktverantwortung erreicht werden, ist Schreiter überzeugt.

„Das Recycling erhält wertvolle Rohstoffe und führt zu signifikanten Vorteilen beim Klimaschutz und beim Energieverbrauch“, stellt Schreiter klar. Der DSD-Chef begrüßt ausdrücklich die Aufwertung des Recyclings gegenüber der energetischen Verwertung. Die Stärkung von Abfallvermeidung und stofflicher Verwertung durch die Einführung einer fünfstufigen Behandlungshierarchie, die Pflicht zur Getrennthaltung und die Zielsetzung, bis 2020 mindestens 65 Prozent der Siedlungsabfälle zu recyceln, seien wichtige Schritte in Richtung Kreislaufwirtschaft.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz müsse in der Praxis sicherstellen, dass die produzierten Rohstoffe im Wettbewerb mit primären Rohstoffen bestehen können. DSD begrüßt daher eigenen Worten zufolge die in der Begründung genannte Absicht des Gesetzgebers, für die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Ausschreibung und die Vergabe der Entsorgungsdienstleistungen durch eine neutrale Stelle als zentrales Element einer Wertstofftonnen-Regelung sorgen zu wollen. Die in Bezug auf die Wertstofftonne gesehene notwendige Abstimmung und Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Rücknahmesystemen werde inhaltlich unterstützt.

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