BDE fordert mehr Rechtssicherheit für private Unternehmen

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) sieht im neuen geplanten Kreislaufwirtschaftsgesetz einen Schritt in die richtige Richtung. Der Verband kritisiert einer Mitteilung zufolge jedoch, dass in zentralen Punkten des neuen Gesetzes zu wenig Rechtssicherheit geschaffen wurde.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir begrüßen die klarstellende Definition der gewerblichen Sammlung sowie die Verankerung der getrennten Biosammlung ab 2015 und die Einführung der Wertstofftonne.“ Speziell die Wertstofftonne gehe auf eine langjährige Forderung des BDE zurück. Bei der gewerblichen Sammlung sei es überfällig gewesen, dass das Altpapierurteil von Leipzig endlich korrigiert werde. „Wir begrüßen sehr, dass die ersten Gerichte unter Bezugnahme auf den Gesetzesentwurf von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweichen.“

Neben diesen positiven Aspekten kritisiert der BDE jedoch, dass in zentralen Punkten des neuen Gesetzes zu wenig Rechtssicherheit geschaffen wurde. BDE-Präsident Kurth: „Wer Deutschland als Recyclingland Nummer eins weiterentwickeln will, braucht ein klares Bekenntnis zur Investitions- und Leistungskraft der privaten Wirtschaft.“ Die erforderlichen Investitionen seien nur leistbar, wenn die notwendige Rechtssicherheit bestehe. „Die hierzu notwendigen Aussagen finden sich leider nur in der Begründung des Gesetzentwurfes“, bedauert Kurth. Immerhin sei begrüßenswert, dass auch die Bundesregierung die BDE-Forderung nach Etablierung einer neutralen Stelle aufgegriffen habe, die künftig für Ausschreibungen und Mengentransparenz zuständig sein soll.

Kurth: „Wir brauchen keine kommunale Kleinstaaterei“

Für den Bereich der Wertstofferfassung und des Recyclings mahnt der BDE die konsequente Anwendung der Regeln fairen Wettbewerbs und des freien Marktes an. Kurth: „Eine Ausdehnung der Daseinsvorsorge auf diesen Bereich, wie es die Kommunen fordern, würde Deutschland nicht voranbringen, sondern dramatisch zurückwerfen. Für die Herstellung und Bereitstellung von Sekundärrohstoffen brauchen wir industrielle Strukturen und keine kommunale Kleinstaaterei.“

Die Argumentation der kommunalen Seite, dass eine Vergabe der künftigen Wertstofftonne in private Zuständigkeit die kommunale Abfallentsorgungsinfrastruktur gefährden könnte, bezeichnete Kurth als unbegründete Panikmache: „Alle relevanten Gutachten haben klargestellt, dass die Einführung zur Wertstofftonne das Volumen der stofflich verwertbaren Mengen um maximal 7 kg pro Einwohner und Jahr erhöhen wird.“ Es bestehe daher überhaupt kein Anlass, Panik zu machen. Es sollte nach Meinung des BDE-Präsidenten möglich sein, dass alle Marktteilnehmer einen Konsens dahingehend erreichen können, dass die Wertstofftonne ein sinnvolles Element der künftigen Kreislaufwirtschaft sein werde, welches die kommunalen Restmüllentsorger keineswegs um Lohn und Brot bringe.

Der BDE beteilige sich, so Kurth, engagiert an dem vom Bundesumweltministerium organisierten Planspielverfahren in Vorbereitung der Einführung der Wertstofftonne. Er hofft, dass sich die kommunale Seite dem dort geführten konstruktiven Dialog nicht verschließen werde. Nicht zufrieden ist der Verband mit den im Gesetzentwurf fixierten Recyclingquoten. BDE-Präsident Kurth: „Die von der Politik vorgegebenen Quoten sind nicht besonders ambitioniert und werden in der Praxis ganz sicher – auch ohne staatliche Verordnung – übertroffen werden.“

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.