ASA fürchtet eine „irreversible Kursänderung“

Drei zentrale Kern- beziehungsweise Problempunkte hat die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA) in der geplanten Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausgemacht. Dazu hat die ASA ein Papier veröffentlicht, in dem sie auf dort enthaltene Punkte eingeht, die aus ASA-Sicht geeignet sind, eine irreversible Kursänderung in der Kreislaufwirtschaft zu Ungunsten der kommunalen Seite hervorzurufen.

„In diesem Papier soll schwerpunktmäßig und gezielt aus praktischer Sicht der ASA-Mitgliedsbetriebe auf drei zentrale Kernpunkte eingegangen werden, da die öffentliche Darstellung der Auswirkungen der geplanten Gesetzesnovelle durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gegenüber der Politik und den Kommunen ein unvollständiges beziehungsweise teilweise sogar falsches Bild vermittelt“, heißt es im Wortlaut. Es handelt sich dabei
um folgende Punkte:

1. Überlassungspflicht und gewerbliche Sammlung aus privaten Haushalten (Wertstofftonne)
2. Ressourcenschutz und stoffliche Verwertung/Duale Systeme/Verpackungsverordnung
(VerpackV)
3. EU-Recht und gewerbliche Sammlung/Geltendmachung „überwiegender öffentlicher Interessen“ durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE)

In ihrem Statement kommt die ASA zum Fazit, dass letztendlich die Überlassungspflicht zwar formal aufrechterhalten, aber über die gewerbliche Sammlung von Wertstoffen praktisch und faktisch außer Kraft gesetzt werde. Zudem sei die Umsetzung der Verpackungsverordnung – im Gegensatz zu der öffentlichen Darstellung interessierter Politik- und Wirtschaftskreise – in der Realität alles andere als ein Erfolgsmodell. Eine nachhaltige Reform – möglichst in kommunaler Regie mit Ausschreibungspflicht – sei dringend erforderlich, fordert die ASA.

Nicht zuletzt kritisiert die ASA, dass die ihrer Meinung nach derzeit sehr einseitige Rechtsauslegung im Referentenentwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz nach EU-Recht (Warenverkehrsfreiheit, Wettbewerbsrecht) stark interessengesteuert sei. Das lehnt die ASA ab. Hier sei dringend eine ausgewogene juristische Überprüfung erforderlich.

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