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Allgemein

  • Mit Genugtuung kommentiert der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) die Zurücknahme der neuen Abfallregelung in Italien. Diese sollte grenzüberschreitende Abfalltransporte von der Mitführung einer zusätzlichen Bescheinigung abhängig machen. Der BGL stellte gemeinsam mit anderen europäischen Transportverbänden in dieser Praxis einen gravierenden Verstoß gegen das europäische Recht fest.

  • In die Vorbereitungen des von der Politik geplanten künftigen Wertstoffgesetzes darf kein Aktionismus Einzug halten. Diese Einschätzung teilten der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) am Rande der IFAT Entsorga. Ein klarer Dissens zwischen BDE und VKU bestehe laut BDE aber unverändert in der Frage, in wessen Händen die Wertstofferfassung in Zukunft liegen solle.

  • In den Niederlanden sind im vergangenen Jahr 249,607 Altfahrzeuge angefallen. Das teilt der Verband Auto Recycling Nederland (ARN) mit. Im Vergleich zu 2010 mit 249.000 Altautos sei das kein signifikanter Unterschied. Auffällig sei allerdings, dass der Marktanteil von ARN gesunken sei. Das daran eigentlich Beunruhigende: Der Anteil illegaler Verschrottungen muss im Gegenzug gewachsen sein.

  • Die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) des Rems-Murr-Kreises rückt Störstoffen in der Biotonne mit Gelben Karten zu Leibe. Was im März angekündigt wurde, wird jetzt ernst: Ab Mitte Juni will die AWG gezielt gegen Müllsünder vorgehen. Als erster Schritt würden die Müllwerker vor der Leerung der Biotonnen diese genauer in Augenschein nehmen. Werde dabei Plastikmüll oder andere Störstoffe vorgefunden, werde eine Gelbe Karte als Verwarnung an der Tonne befestigt.

  • Zum neuen Chef der Abfallsektion im österreichischen Lebensministerium ist Christian Holzer bestellt worden. Der Absolvent des Studiums der Kulturtechnik und Wasserwirtschaft war bereits seit 1996 als stellvertretender Sektionsleiter tätig. Holzer hat seine neue Aufgabe im Mai begonnen und tritt damit die Nachfolge von Sektionschef Leopold Zahrer an, der in den Ruhestand wechselte, teilt das Lebensministerium mit.

  • „Unsinnigen Mülltourismus werden wir weiterhin verhindern.“ Das sagte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller heute klipp und klar. Die im Bundesland geltende Autarkieverordnung solle allerdings an EU-Recht angepasst werden. So wolle das Umweltministerium die von der EU-Kommission im anhängigen Beschwerdeverfahren geltend gemachten rechtlichen Bedenken gegen die bisherige Regelung ausräumen.

  • Die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) verwahrt sich gegen den Vorstoß des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), die Wertstofferfassung für Verpackungen in kommunale Hände zu übertragen. Die Verstaatlichung käme einem Rückfall in abfallwirtschaftliche Paradigmen des letzten Jahrhunderts gleich. Die Kommunen setzten auf einen Flickenteppich bei der Wertstofferfassung.

  • „Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist in der Form, wie es verabschiedet wurde, europarechtskonform. Der Beschwerde eines privaten Entsorgerverbandes sehen wir gelassen entgegen.“ Das betont Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Der BDE hatte im April bei der EU-Kommission zwei Beschwerden gegen die Neuordnung des Abfallrechts in Deutschland eingereicht.

  • Die Novellierung der Bioabfallverordnung tritt ab Mai 2012 stufenweise auf Basis des derzeit noch geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Kraft. Dabei werden die grundlegenden Rahmenbedingungen der bisherigen Verordnung größtenteils beibehalten. Der bvse begrüßt es ausdrücklich, dass drei Regelungen, die bis zuletzt in der Diskussion standen, nun doch unverändert bleiben und damit die Verwertung von Bioabfällen nicht erschweren.

  • Die Europäische Kommission verklagt Bulgarien, Ungarn, Polen und die Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH). Diese Länder hätten die Frist für die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in einzelstaatliches Recht nicht eingehalten, lautet die Begründung. Gleichzeitig werde an Belgien eine mit Gründen versehene Stellungnahme gerichtet, weil der Kommission die Umsetzung dieser Richtlinie nicht mitgeteilt worden sei.

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