Strukturen der Kreislaufwirtschaft bei Biomüll gefestigt

Die Novellierung der Bioabfallverordnung tritt ab Mai 2012 stufenweise auf Basis des derzeit noch geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Kraft. Dabei werden die grundlegenden Rahmenbedingungen der bisherigen Verordnung größtenteils beibehalten. Der bvse begrüßt es ausdrücklich, dass drei Regelungen, die bis zuletzt in der Diskussion standen, nun doch unverändert bleiben und damit die Verwertung von Bioabfällen nicht erschweren.

Dafür hatte sich der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) eigenen Worten zufolge gemeinsam mit anderen Verbänden noch im Januar dieses Jahres bei einer Anhörung des Bundesumweltministeriums stark gemacht.

Dünger aus Bioabfällen aus der getrennten Sammlung können demnach auch weiterhin auf Feldgemüseanbauflächen ausgebracht werden, wenn der Kompost direkt in den Boden eingearbeitet wird. Bodenuntersuchungen unterlägen nach wie vor den Vorgaben der Klärschlammverordnung und nicht der in den Augen des bvse deutlich aufwendigeren Bundes-Bodenschutzverordnung. „Damit werden die funktionierenden Strukturen der Kreislaufwirtschaft im Bereich Bioabfälle gefestigt und die Unternehmen können weiterhin auf eine Untersuchungsgrundlage vertrauen, die Aufwand und Nutzen in Einklang bringt und mit der Zeit- und Kostenaufwand nicht überstrapaziert werden“, resümiert Anna Wagner, bvse-Fachreferentin für Bioabfälle.

Weiterhin bleibe eine Befreiung von Bodenuntersuchungen möglich, wenn die Komposte einer anerkannten Gütesicherung unterliegen würden. „Hier hätten wir uns etwas mehr Spielraum gewünscht. Bei einer Befreiung von der Bodenuntersuchung sollte es nicht davon abhängen, wer eine Qualitätskontrolle durchführt, sondern dass eine fachgerechte Kontrolle erfolgt“, so Wagner.

Kritisch sieht die bvse-Bioabfall-Expertin die ausgeweiteten Dokumentations- und Nachweispflichten sowie die Zustimmungserfordernis der zuständigen Behörde zur Verwertung für bestimmte Materialien. „Dies bedeutet für die Unternehmen der Bioabfallwirtschaft einen bürokratischen Mehraufwand, der gerade mittelständische Unternehmen belastet. Ob dieser Mehraufwand auch tatsächlich ein positives Signal für die Akzeptanz und Vermarktung der Bioabfälle setzt, ist fraglich.“

Getrennterfassung ab 2015 bringt steigende Mengen und nächste Novelle

Wie eine aktuelle Umfrage unter den bvse-Mitgliedern zeigt, sind die Erfassungsmengen von Bioabfällen stabil. Auch für das Jahr 2012 werde nur mit leichten Steigerungen gerechnet. Mit der im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehenen flächendeckenden Getrenntsammlung ab 2015 würden sich die Erfassungsmengen von Bioabfällen aus deutschen Haushalten erhöhen, so dass ein deutliches Wachstumspotential für die stoffliche Verwertung von Bioabfällen erwartet werden könne.

Eine gemeinsame Studie von Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA) geht davon aus, dass fast 46 Millionen Bürger nicht an die Sammlung von Biomüll angeschlossen sind. Durch geeignete Maßnahmen könnten hier – konservativ gerechnet – jedoch jährlich zwei Millionen Tonnen abgeschöpft werden, so der bvse. Darüber verdeutliche Dr. Claus-Gerhard Berg vom Bundesumweltministerium in einem Fachbeitrag, dass aus der Landschaftspflege weitere ein bis zwei Millionen Tonnen mobilisiert werden könnten.

Mit der flächendeckenden Getrenntsammlung stehe bereits die nächste Novelle der Bioabfallverordnung an. „Dabei ist ein behutsamer Umgang mit den gewachsenen Strukturen der Bioabfallsammlung unbedingt erforderlich. Ein einheitliches Sammelsystem würde die bestehende Bioabfallverwertung gefährden“, warnt die bvse-Expertin Wagner.

Die Entsorgung von biogenen Abfällen sei stark ausdifferenziert und finde regional sehr unterschiedlich statt. Diese regionalen Unterschiede ermöglichten eine ortsnahe und spezifische Verwertung der anfallenden Bioabfälle. Diese Struktur müsse auch mit der neuen Biotonne gesichert und intelligent ausgebaut werden.

Über 13 Millionen Tonnen Bioabfälle pro Jahr behandelt

Derzeit fließen nach Angaben des bvse in Deutschland über 13 Millionen Tonnen Abfälle in biologische Behandlungsanlagen. Davon stamme der größte Teil mit rund 8,4 Millionen Tonnen aus den Biotonnen, Garten- und Parkabfällen der Haushalte und Siedlungen. Abfälle und Schlämme aus der Land- und Forstwirtschaft sowie der Nahrungsmittelverarbeitung machten einen weiteren großen Materialstrom aus. Daneben würden Gülle und Jauche, Abfälle aus der Holzbearbeitung sowie Schlämme aus der Behandlung kommunaler Abfälle behandelt.

Bioabfälle würden zum größten Teil durch Kompostierung und Vererdung stofflich verwertet. Ein Teil des Bioabfalls, der besonders holzig und trocken sei, könne in Biomassekraftwerken zur Herstellung von Strom und Wärme genutzt werden. Eine Verwertungsoption, die sowohl das stoffliche als auch das energetische Potential der Bioabfälle nutze, sei die Vergärung. Neben den landwirtschaftlich und somit stofflich nutzbaren Gärresten entstehe Biogas, das entweder aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist werden könne oder direkt in einem Blockheizkraftwerk zu Wärme und Strom umgewandelt werde, erläutert der bvse. Außerdem gewännen biogene Abfälle als nachhaltiger Energie- und Stoffträger, wie beispielsweise zur Herstellung von Biodiesel, Methanol oder zur Abtrennung von Zellulose, zunehmend an Bedeutung.

„Um die hochwertige stoffliche und energetische Verwertung der Bioabfälle auch in Zukunft zu gewährleisten und weiter auszubauen, sind Rahmenbedingungen erforderlich, die die heterogenen Strukturen der Sammlung und Verwertung von Bioabfällen berücksichtigen und erhalten“, fordert Wagner.

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