EU-Kommisison verklagt vier Staaten vor EuGH

Die Europäische Kommission verklagt Bulgarien, Ungarn, Polen und die Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH). Diese Länder hätten die Frist für die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in einzelstaatliches Recht nicht eingehalten, lautet die Begründung. Gleichzeitig werde an Belgien eine mit Gründen versehene Stellungnahme gerichtet, weil der Kommission die Umsetzung dieser Richtlinie nicht mitgeteilt worden sei.

Auf Empfehlung von Umweltkommissar Janez Potočnik fordert die EU-Kommission den Gerichtshof auf, finanzielle Sanktionen gegen Bulgarien, Ungarn, Polen und die Slowakei zu verhängen. Dasselbe Schicksal könnte auch Belgien blühen, sofern es die notwendigen Vorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten umgesetzt und mitgeteilt habe, erklärt die EU-Kommission. In diesem Fall könne die Kommission auch diesen Fall vor den EuGH bringen und den Gerichtshof auffordern, Zwangsgelder zu verhängen.

Laut einer Mitteilung der Europäischen Kommission werden Sanktionen in folgender Höhe gefordert: Bulgarien: 15.220 Euro pro Tag, Ungarn: 27.316 Euro pro Tag, Polen: 67.314 Euro pro Tag und Slowakei: 17.136 Euro pro Tag. Kommen die Mitgliedstaaten ihrer Umsetzungspflicht nicht innerhalb der vorgegebenen Frist nach, so könne die Kommission den EuGH auffordern, die Zwangsgelder bereits bei der ersten Befassung des Gerichtshofs zu verhängen, ohne ein zweites Urteil einholen zu müssen.

Die Höhe der Sanktionen richte sich nach der Schwere und der Dauer des Verstoßes. Sie würden auf Tagesbasis verhängt und müssen – sofern der Verstoß weiter anhalte – ab dem Tag des Urteils so lange gezahlt werden, bis die Vorschriften umfassend umgesetzt sind, erläutert die Kommission.

Am 27. Januar 2011 hat die Kommission eigenen Angaben zufolge Fristsetzungsschreiben an die betreffenden Mitgliedstaaten gerichtet. Mit Gründen versehene Stellungnahmen seien am 30. September 2011 an Belgien, am 20. Mai 2011 an Ungarn und die Slowakei sowie am 16. Juni 2011 an Bulgarien und Polen übermittelt worden. Die vier Länder hatten die festgesetzte Frist von Dezember 2010 für die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in einzelstaatliches Recht nicht eingehalten.

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