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EuGH

  • Die EU-Kommission will noch in diesem Jahr den EU-Rahmen für Umweltinspektionen zu überarbeiten und damit die Vorschriften für Umweltinspektionen stärken und harmonisieren. Die Überarbeitung der bestehenden Regelungen sollte nach Auffassung des Entsorgerverbandes BDE jedoch in erster Linie dazu genutzt werden, den Vollzug des europäischen Umweltrechts EU-weit zu verbessern.

  • Der Entsorgerverband BDE appelliert an EU-Rat und -Parlament, Aufgabenübertragungen zwischen öffentlichen Auftraggebern nicht pauschal von der Ausschreibungspflicht zu befreien. Die für Anfang Mai geplanten Verhandlungen zur Neufassung der EU-Vergaberichtlinien könnten im Ergebnis dazu führen, dass Kommunen Aufträge unter Ausschluss der Privatwirtschaft vergeben dürfen.

  • Die EU-Kommission und Italien liegen schon länger im Streit um die Müllentsorgung. Zuletzt hatte die Kommission Fördergelder in Millionenhöhe gesperrt, wogegen Italien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt hat. Das Gericht hat nun in erster Instanz der Kommission Recht gegeben und die Klage Italiens abgewiesen.

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  • Über den sogenannten Papierbanken schwebt schon lange ein Damoklesschwert. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz bringt Verunsicherung statt Klarheit. Die Hoffnungen der Betreiber ruhen auf dem Europäischen Gerichtshof.

  • Die Europäische Kommission verklagt Bulgarien, Ungarn, Polen und die Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH). Diese Länder hätten die Frist für die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in einzelstaatliches Recht nicht eingehalten, lautet die Begründung. Gleichzeitig werde an Belgien eine mit Gründen versehene Stellungnahme gerichtet, weil der Kommission die Umsetzung dieser Richtlinie nicht mitgeteilt worden sei.

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  • Am 29. März hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen beim grenzüberschreitenden Streckenhandel mit Sekundärrohsoffen vor dem Europäischen Gerichtshof beraten und entschieden. Mit einem bedeutungsvollen „Steine statt Brot“, betitelt die Kanzlei Köhler & Klett Rechtsanwälte Partnerschaft ihre erste Anmerkung zur Entscheidung des EuGH.

  • Die EU-Kommission drängt Italien, wirksame Lösungen für die Abfallbewirtschaftungsprobleme in der Region Kampanien zu finden. Italien werde ein Aufforderungsschreiben zugeleitet, in dem es auf seine Pflichten und auf die Notwendigkeit hingewiesen werde, das Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2010 zu beachten. Geschehe dies nicht, könne die Kommission erneut den EuGH anrufen und die Verhängung von Zwangsgeldern beantragen.

  • Die Europäische Kommission fordert Bulgarien, Zypern, Estland, Griechenland und Polen auf, die EU-Abfallrahmenrichtlinie zu beachten. Das hat die EU-Kommission mitgeteilt. Diese Staaten hätten die Kommission nicht über die Umsetzung des EU-Rechts in einzelstaatliches Recht unterrichtet, die bis 12. Dezember 2010 erfolgen musste. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik übermittele die Kommission nun ein Mahnschreiben, eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme.

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