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BDE: Vollzug des Umweltrechts muss EU-weit besser werden

Die EU-Kommission will noch in diesem Jahr den EU-Rahmen für Umweltinspektionen zu überarbeiten und damit die Vorschriften für Umweltinspektionen stärken und harmonisieren. Die Überarbeitung der bestehenden Regelungen sollte nach Auffassung des Entsorgerverbandes BDE jedoch in erster Linie dazu genutzt werden, den Vollzug des europäischen Umweltrechts EU-weit zu verbessern.
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„Mit der Schaffung neuer Inspektionsregelungen allein lässt sich keine durchschlagende Verbesserung des Umweltschutzes erreichen. Neben der Überarbeitung der Umweltinspektionen muss die Europäische Kommission den Fokus darauf richten, dass das bestehende Regelwerk – insbesondere im Abfallbereich – EU-weit einheitlich angewendet wird“, sagt Peter Kurth, Präsident des Bundesverbands der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE).

Dazu müsse sie entschlossen und zügig von den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten wie EU-Pilot-Verfahren, Vertragsverletzungsverfahren und damit verbundenen finanziellen Sanktionen Gebrauch machen. Nur so könnten vergleichbare Umweltschutzstandards in allen Mitgliedsstaaten erreicht werden. „Denn auch neue Inspektionsregelungen müssten letztendlich vollzogen werden, um Wirkung zu zeigen.“

Ein EU-Pilot-Verfahren ist nach Ansicht des BDE als verpflichtendes Dialogverfahren vor einem Vertragsverletzungsverfahren durchzuführen. Sofern im Rahmen dieses Verfahrens keine Lösung gefunden werde, könne die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dies beginne mit einem Vorverfahren, welches dem Mitgliedsstaat Gelegenheit bieten soll, den gerügten Verstoß gegen EU-Recht außerhalb eines Gerichtsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu beheben.

„EU-Pilot-Verfahren und das Vorverfahren zu einem Vertragsverletzungsverfahren müssen besser aufeinander abgestimmt werden, um eine schnellere und gleichermaßen wirkungsvolle Reaktion der Kommission auf eine fehlerhafte Umsetzung oder einen mangelhaften Vollzug zu ermöglichen“, meint der BDE-Präsident dazu. Dabei sollte nur eines der beiden Instrumente zur Anwendung kommen, da EU-Pilot-Verfahren und Vorverfahren ähnliche Ziele verfolgen würden.

Quelle: BDE; mku

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