Illegale Deponien: Kommission bringt Griechenland erneut vor EuGH

Die Europäische Kommission verklagt Griechenland wegen illegaler Deponien erneut vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Das Land sei einem früheren Urteil über illegale Deponien nicht nachgekommen, begründet die EU-Kommission diesen Schritt. Zugleich beantragt sie die Verhängung von Geldbußen.

Der EuGH kam 2005 zu dem Urteil, dass Griechenland keine ausreichenden Maßnahmen unternommen habe, um illegale Deponien, von denen mehrere hundert im ganzen Land noch in Betrieb waren, zu schließen und zu sanieren. Jetzt bringt die EU-Kommission das Ganze wieder vor den Gerichtshof, weil in ihren Augen seit dem Gerichtsurteil nur unzureichende Fortschritte erzielt worden sind.

Zwar seien in der Zwischenzeit in Griechenland viele illegale Mülldeponien geschlossen und saniert und Fortschritte bei der Einrichtung eines angemessenen Abfallbewirtschaftungssystems erzielt worden. Die meisten Vorhaben seien von der EU kofinanziert worden, wie die Kommission schildert.

Nach dem ursprünglichen Zeitplan hätten jedoch alle illegalen Deponien bis Ende 2008 geschlossen und saniert werden müssen. Im April 2009 habe Griechenland ein Aufforderungsschreiben gemäß Artikel 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erhalten, mit dem es an seine Verpflichtungen erinnert wurde.

Nach den jüngsten Zahlen, die der Kommission vorliegen, sind 78 illegale Deponien immer noch unter Verstoß gegen das Abfallrecht der EU in Betrieb, und die Sanierung von weiteren 318 ist noch nicht abgeschlossen. Die Schließung illegaler Deponien verzögere sich, da keine alternativen Abfallbehandlungsanlagen zur Verfügung stünden.

Die Situation könnte sich sogar noch verschärfen, da die Deponie in Fyli, die 90 Prozent des Abfallaufkommens in der Athener Region aufnimmt, vor der Sättigung stehe und bis Ende 2014 voll ausgelastet sein werde.

Die EU-Kommission schlägt entsprechend der gängigen Praxis vor, für jeden Tag nach dem zweiten Urteil bis zur Behebung des Rechtsverstoßes ein tägliches Zwangsgeld von 71.193 Euro zu verhängen sowie einen Pauschalbetrag auf der Grundlage von 7.786 Euro je Tag zwischen dem ersten Urteil und der Behebung des Rechtsverstoßes bzw. dem zweiten Urteil zu erheben. Diese Geldbußen würden bei jeder Schließung und Sanierung einer Deponie verringert, sofern keine neuen Deponien errichtet würden.

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