„Mehr Wettbewerb durch Ausweitung der Umsatzssteuerpflicht“

Veolia Umweltservice begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs, dass Städte und Gemeinden künftig Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn sie im Wettbewerb mit Privaten Leistungen anbieten. „Das Umsatzsteuerprivileg war bisher ein Ineffizienz-Puffer für kommunale Entsorger“, so Thorsten Grenz, CEO der Veolia Umweltservice. Während das neue KrWG die kommunale Monopolisierung stärke, werde das BFH-Urteil zu mehr Fairness im Wettbewerb mit öffentlich-rechtlichen Entsorgern führen.

„Es ist völlig konsequent, dass die Kommunen kein Umsatzsteuer-Privileg beanspruchen dürfen, wenn sie in den Wettbewerb mit umsatzsteuerpflichtigen Privaten gehen“, führt Grenz weiter aus.

Veolia Umweltservice hatte bereits 2010 eine Studie des Marktforschers trend:research gefördert, in der die Auswirkungen einer Umsatzsteuerpflicht für öffentlich-rechtliche Entsorger untersucht worden sind. Der Nettoeffekt – also die zusätzlichen Einnahmen für Bund, Länder und Gemeinden – dürfte bei 215 bis 241 Milionen Euro liegen. Das Ergebnis der Studie: Gebührenerhöhungen sind deswegen nicht notwendig.

Veolia-Umweltservice-CEO Grenz: “Wir würden uns auf zahlreiche Ausschreibungen der Kommunen freuen und sind überzeugt, im Wettbewerb dafür sorgen zu können, dass die Preise eher sinken als steigen. Damit dies auch künftig möglich bleibt, muss allerdings das wettbewerbsfeindliche Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert werden – notfalls durch ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission

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