BMU-Vorschlag zur Umsetzung der IED bremst deutsche Unternehmen aus

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Entwurf eines Regelungspakets zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) vorgelegt. Aus Sicht des BDE und des BAV werden diese Regelungen erhebliche Auswirkungen auf die Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft haben. Beide Verbände gehen davon aus, dass die gesteigerten Auskunfts-, Anpassungs- und Sanierungspflichten einen hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand für die Branchenunternehmen nach sich ziehen werden.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) und der Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) bekennen sich in einer gemeinsamen Mitteilung ausdrücklich zu dem Ziel verbesserter und einheitlicher Umweltstandards in Europa. Die nun vorgelegten Entwürfe gingen jedoch in wettbewerbsverzerrender Weise über die Vorgaben der europäischen Richtlinie hinaus oder würden hinsichtlich der Flexibilisierungsmöglichkeiten hinter den europäischen Möglichkeiten zurückbleiben.

Dies betreffe insbesondere die Möglichkeiten, von den BVT-Schlussfolgerungen (BVT = beste verfügbare Techiken) zu Gunsten der Unternehmen abzuweichen, von denen das BMU bislang nur unzureichend Gebrauch mache. Zudem beziehe das BMU auch Anlagen ein, deren Einbeziehung die Richtlinie nicht fordere. BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Flexibilisierungsmöglichkeiten der IED müssen unbedingt erhalten bleiben, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen gewährleisten zu können. Andernfalls wird eines der Ziele der IED konterkariert, nämlich gleichartige Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union sicherzustellen.“

Nach Auffassung von BDE und BAV muss das Regelungspaket daher nachgebessert werden. Dies gelte insbesondere auch für die Regelungen, nach denen bereits bestehende Anlagen an die neuen Standards angepasst werden müssen. BAV-Vorsitzender Uwe Groll: „Bestandsanlagen genießen einen besonderen Vertrauensschutz, ihre Pflicht zur Anpassung an die neuen Regelwerke muss daher mit kritischem Blick auf die Verhältnismäßigkeit und mit Augenmaß erfolgen. Eine Übererfüllung der europäischen Vorgaben durch den nationalen Gesetzgeber ginge zu Lasten der Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.“

Kritisch bewerten BDE und BAV auch die vom BMU vorgesehene Verpflichtung der Behörden, Betriebsdaten aus dem Genehmigungs- und Überwachungsverfahren im Internet zu veröffentlichen. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen müsse angesichts der weltweiten Abruf- und Speicherbarkeit der Daten bei derartigen Pflichten gewährleistet sein.

Zum Hintergrund: Die IED fasst sieben bislang geltende Richtlinien in einem neuen Regelwerk zusammen und verschärft die Anforderungen an Industrieanlagen. Sie erweitert insbesondere die Anwendung der besten verfügbaren Technik (über sogenannte BVT-Schlussfolgerungen), führt weitreichende Anpassungs- und Sanierungspflichten, neue Überwachungs- und Kontrollinstrumente sowie Veröffentlichungspflichten ein. Brüssel will damit eine Verbesserung und Vereinheitlichung von Umweltstandards in Europa bei der Errichtung und dem Betrieb von Industrieanlagen erreichen.

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