UBA will Sonderstellung biologisch-abbaubarer Kunststoffverpackungen überprüfen

Das Umweltbundesamt (UBA) will in Kürze prüfen lassen, ob die Sonderstellung biologisch-abbaubarer Kunststoffverpackungen gerechtfertigt ist. Diese Verpackungen sind von der Rücknahme- und Pfandpflicht bis Ende 2012 befreit.

Wie UBA-Mitarbeiter Wolfgang Beier sagt, will das Umweltbundesamt noch in diesem Jahr ein Sonderforschungsgutachten vergeben. Ziel des Gutachtens soll sein, so Beier, ob die Sonderstellung biologisch-abbaubarer Kunststoffverpackungen über das Jahr 2012 hinaus weiter bestehen soll.

Im Mittelpunkt des Gutachtens sollen Ökobilanzen zu einzelnen Verpackungen stehen. Gleichzeitig sollen erstmals statistische Zahlen sowohl über die in Verkehr gebrachten Mengen, als auch über deren Verbleib erhoben werden.

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