EuGH-Entscheid über Klage der EU-Kommission zum städtischen Biomüll-Vertrag

Die Vergabepraxis der Stadt Bonn bei dem 1997 mit der Firma Remondis abgeschlossenen Vertrag über die Entsorgung von Rest- und Biomüll verstößt gegen die Vorschriften der EU. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH), der aufgrund einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache zu entscheiden hatte.

„Wir werden nun in der gebotenen Ruhe und Sorgfalt die Urteilsgründe studieren und zusammen mit den übrigen Beteiligten in Bund und Land das weitere Vorgehen beraten“, kommentierte Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch den EuGH-Spruch.

Laut einer Pressemitteilung der Stadt Bonn hatte die EU-Kommission Ende 2008 Klage eingereicht, weil sie in der städtischen Vergabepraxis einen Verstoß gegen europäisches Recht sah. In dem vor 12 Jahren geschlossenen Vertrag verpflichtete sich der Privatentsorger Remondis, den von der Stadt angelieferten Biomüll aufzubereiten.

Im Gegenzug entsorgt Bonn den von der Firma angelieferten Hausmüll des Rhein-Sieg-Kreises in der Bonner MVA. Die EU-Kommission bemängelte, dass die Biomüllentsorgung nicht öffentlich ausgeschrieben war, sondern die Vereinbarung darüber direkt mit Remondis unterschrieben wurde. Der EuGH unterstrich mit seiner jetzigen Entscheidung diese Auffassung.

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