Die Vergabepraxis der Stadt Bonn bei dem 1997 mit der Firma Remondis abgeschlossenen Vertrag über die Entsorgung von Rest- und Biomüll verstößt gegen die Vorschriften der EU. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH), der aufgrund einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache zu entscheiden hatte.