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Bundesrat

  • Die Tendenz der Empfehlungen des Bundesrates zu Änderungen am Entwurf des von der Bundesregierung vorgelegten neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist weder überraschend noch überzubewerten. Zu dieser Einschätzung gelangt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE). BDE-Präsident Peter Kurth: „Es zeichnete sich in den vergangenen Wochen bereits ab, dass einzelne Anträge pro-kommunal geprägt sein würden.“

  • Am kommenden Freitag steht der Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die beratenden Ausschüsse hätten eine äußerst umfang- und detailreiche Empfehlung vorgelegt, schreibt der Bundesrat dazu. Neben vielerlei schwierigen und teilweise hochkomplexen inhaltlichen Anliegen gehe es großenteils auch um redaktionelle Anliegen, Klarstellungen, Definitionsfragen und Konkretisierungen.

  • Der Bundesrat entscheidet am morgigen Freitag über die Zustimmung zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts. Wenige Tage vor diesem für die deutsche Wirtschaft wichtigen Sitzungstermin hat der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) an die Wirtschaftsminister aller 16 Bundesländer appelliert, den Gesetzentwurf aufzuhalten und in wesentlichen Punkten zu überarbeiten.

  • Der aktuelle Gesetz-Entwurf zur Vergaberechtsreform sieht eine deutliche Ausweitung ausschreibungsfreier Vergaben zugunsten interkommunaler Kooperationen vor. Der dem Bundesrat Ende der Woche zur Abstimmung vorliegende Antrag seines Wirtschaftsausschusses stößt beim Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) auf harte Kritik.

  • „Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates zu den Grundsätzen der öffentlichen Vergabe kann nur auf der Basis unrichtiger Annahmen sowie tendenziöser Lobbyarbeit formuliert worden sein.“ So die Kritik des Hauptgeschäftsführers des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Professor Dr. Karl Robl.

  • Der Bundestag hat der Neuregelung der Verpackungsverordnung zugestimmt. Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung kann – nach Ablauf der Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Union – im April 2008 verkündet werden. Sie wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

  • Mit Erleichterung hat der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e. V. auf den Beschluss des Bundesrats zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung reagiert. „Das Bundesrats-Plenum hat sich heute dem fachkundigen Votum des Umweltausschusses angeschlossen. Damit sind endlich die Weichen dafür gestellt, dass der massenhafte Rechtsbruch durch Totalverweigerung und Trittbrettfahrertum gestoppt und die haushaltsnahe Wertstofferfassung stabilisiert werden“, sagte Dr. Stephan Harmening, Hauptgeschäftsführer des BDE.

  • Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat bereits Änderungen an der Novelle der Verpackungsverordnung gefordert, die am 20. Dezember im Plenum der Länderkammer beraten wird. Sollte das Bundesumweltministerium sich trotzdem damit durchsetzen, dass für alle Hersteller eine Beteiligungspflicht an dualen Systemen besteht, will Baden-Württemberg zumindest eine Ausnahme der Serviceverpackungen erreichen. Ausgerechnet aus dem Umweltausschuss kommt nun Schützenhilfe.

  • Im Bundesrat wird es eng für die vom Bundestag bereits beschlossene Novelle der Verpackungsverordnung. Der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer hat mit großer Mehrheit verlangt, Serviceverpackungen aus der Lizenzpflicht herauszunehmen. In dem zentralen Änderungsantrag des Gremiums, aus dem die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zitiert, wird auch gefordert, die Selbstentsorgung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu verbieten.

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