Vergaberecht: Absage an den Mittelstand?

„Die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates zu den Grundsätzen der öffentlichen Vergabe kann nur auf der Basis unrichtiger Annahmen sowie tendenziöser Lobbyarbeit formuliert worden sein.“ So die Kritik des Hauptgeschäftsführers des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Professor Dr. Karl Robl.

Am kommenden Freitag entscheidet der Bundesrat über seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich aufgeteilt und getrennt nach Fach- und Teillosen vergeben werden sollen.

Damit wird der heimische Mittelstand gefördert, weil seine Chancen steigen, öffentliche Aufträge zu erhalten.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat nunmehr empfohlen, dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf bei der Förderung des Mittelstands gerade nicht folgen soll.

Laut Robl begründet der Wirtschaftsausschuss seine Empfehlung damit, dass der Vorschlag der Bundesregierung die Zusammenfassung von Losen zukünftig verbietet, obwohl der Text dies ausdrücklich vorsieht.

Robl kritisiert, dass die Vorschläge des Wirtschaftsausschusses aus Sicht des Mittelstands noch deutlich schlechter als der jetzige Rechtszustand sind. Dabei würde eine verstärkte Fach- und Teillosvergabe gerade die heimischen Betriebe stärken, die rund 80 Prozent der Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.

Zudem hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass die Vergabe in Losen durchschnittlich 10 Prozent günstiger für die öffentliche Hand ist als die Vergabe von Großaufträgen.“ Robl: „Die Ministerpräsidenten müssen sich daher am kommenden Freitag entscheiden, ob die Förderung des Mittelstands nur in ihren Sonntagsreden oder auch in ihrer aktiven Politik vorkommt.“

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