Bundesrat behandelt am Freitag das KrWG

Am kommenden Freitag steht der Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die beratenden Ausschüsse hätten eine äußerst umfang- und detailreiche Empfehlung vorgelegt, schreibt der Bundesrat dazu. Neben vielerlei schwierigen und teilweise hochkomplexen inhaltlichen Anliegen gehe es großenteils auch um redaktionelle Anliegen, Klarstellungen, Definitionsfragen und Konkretisierungen.

In einigen Empfehlungen mahne der Umweltausschuss auch die Einhaltung europäischen Rechts an. ei den inhaltlichen Anliegen trete zudem ein Konflikt zwischen den beratenden Ausschüssen zutage. So widerspreche der Wirtschaftsausschuss gleich mehrfach Anliegen des Umwelt-, Innen- und Finanzausschusses. Dies betreffe zum Beispiel eine Empfehlung der genannten Ausschüsse, mit der diese gewerbliche Sammlungen von Abfällen auf Fälle beschränken wollen, in denen private Haushalte ihren verwertbaren Müll auf freiwilliger Basis unentgeltlich zur Verfügung stellen. Dies dürfe zudem nicht in dauerhaften vertraglichen Bindungen geschehen, erläutert der Bundesrat in seiner Ankündigung weiter.

Der Wirtschaftsausschuss kritisiere, dass dies die Hausmüllentsorgung in ein abschließendes kommunales Entsorgungsmonopol überführe, weil nur noch ineffektive Spontansammlungen möglich seien. Auch einer weiteren Empfehlung, mit der der Umweltausschuss einer „Beraubung“ von Sperrmüll- und Elektroaltgerätesammlungen entgegentreten will, widerspreche der Wirtschaftsausschuss. Er sehe hierin ebenfalls eine Sicherung des kommunalen Entsorgungsmonopols. Es müsse jedoch auch Dritten möglich sein, sich Teile von Sperrmüll anzueignen, um diese in hochwertiger Weise zu verwerten oder wiederzuverwenden.

Der Finanzausschuss fordert laut Bundesrat, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren mit dem Ziel zu überarbeiten, zusätzliche Belastungen und Kostenrisiken für die Haushalte von Ländern und Kommunen zu vermeiden.

Nach Darstellung der Bundesregierung ist es generelle Linie des Gesetzentwurfs, die bewährten Strukturen und Elemente sowie die hohen Standards des bestehenden Abfallrechts zu erhalten und die neuen Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie möglichst „eins zu eins“ in das bestehende Rechtsystem zu integrieren. Er solle der Abfallreduzierung dienen und das Recycling nachhaltig fördern. Zudem soll der Entwurf die notwendigen Grundlagen für eine effizientere behördliche Überwachung unter gleichzeitigem Abbau von Bürokratie legen.

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