Anzeige

Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten ab 2026

Zum 1. Januar 2026 tritt die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft. Ziel ist eine verbesserte Sammlung von Elektroaltgeräten sowie die Verringerung von Brandrisiken durch Lithium-Batterien. Der Handel wird künftig verpflichtet, deutlicher über Rückgabemöglichkeiten zu informieren und Sammelstellen einheitlich zu kennzeichnen.
Anzeige

Ab dem 1. Juli 2026 umfasst die Rücknahmepflicht auch Einweg-E-Zigaretten an Verkaufsstellen wie Kiosken oder Tankstellen. Die Rückgabe ist nicht an einen Neukauf gebunden.

Einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen im Handel

Die Novelle sieht ein bundeseinheitliches Sammelstellenlogo im Eingangsbereich von Verkaufsstellen vor. Dadurch sollen Rückgabestellen leichter erkennbar und häufiger genutzt werden. Zusätzlich weist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne künftig bereits am Verkaufsregal auf die getrennte Entsorgung nach der Nutzungsphase hin.
Durch eine verbesserte Kennzeichnung und Information sollen mehr Elektroaltgeräte in das Recycling gelangen und Stoffkreisläufe gestärkt werden.

Verringerung von Brandrisiken durch Lithium-Batterien

Lithium-Batterien sind zunehmend in Elektrogeräten verbaut und stellen bei beschädigter oder unsachgemäßer Entsorgung ein Brandrisiko dar. Die Neuregelung schreibt vor, dass Altgeräte auf Wertstoffhöfen künftig ausschließlich durch geschultes Personal in Sammelbehälter einsortiert werden.

Soweit technisch möglich, müssen Batterien vor der weiteren Behandlung entnommen und separat entsorgt werden. Damit soll das Risiko mechanischer Beschädigungen und daraus resultierender Brände reduziert werden. Ziel ist eine höhere Betriebssicherheit in Sammel- und Sortierprozessen sowie in Behandlungsanlagen.

Erweiterte Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten

Mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2026 wird die Rücknahmepflicht auf Verkaufsstellen von E-Zigaretten ausgeweitet. Dazu zählen insbesondere Kioske, Tankstellen und spezialisierte Fachgeschäfte. Diese müssen über die Rückgabemöglichkeit informieren und ausgediente Geräte annehmen.

Bereits aktuell können kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter — darunter auch E-Zigaretten — kostenlos bei Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen sowie im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden. Größere Geräte können im Handel nur zurückgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt erworben wird oder werden über Wertstoffhöfe entsorgt.

Die Novelle stärkt die Rückgewinnung von Sekundärrohstoffen aus Elektroaltgeräten und erhöht zugleich die Anforderungen an Sammel- und Annahmestrukturen. Für Betreiber von Wertstoffhöfen und Behandlungsanlagen ergeben sich insbesondere Anforderungen in folgenden Bereichen:

  • Schulung des Personals bei Annahme und Vorsortierung
  • Trennung und sichere Handhabung von Lithium-Batterien
  • Anpassung der Sammel- und Sicherheitskonzepte
  • Dokumentation und Information entlang der Abfallströme

Für den Handel entstehen zusätzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie erweiterte Rücknahmeprozesse an Verkaufsstellen.

Quelle: Umweltbundesamt
Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link