Nach Angaben des bvse griff der Antrag zentrale Forderungen aus dem 7-Punkte-Plan des Fachverbands Textilrecycling auf. Vorgesehen waren unter anderem wirtschaftliche Entlastungen für Sammelstellen, bundesweite Informationskampagnen zur getrennten Sammlung sowie bundeseinheitliche Vollzugshinweise zur seit Januar 2025 geltenden Getrenntsammlungspflicht für Textilien.
Kritik an fehlender Übergangslösung
Marwin Gedenk, Vorsitzender des bvse-Fachverbands Textilrecycling, sieht in der Ablehnung des Antrags ein Zeichen dafür, dass die praktischen und rechtlichen Herausforderungen der Alttextilentsorgung weiterhin unterschätzt werden. Positiv bewertet der Verband zugleich, dass sich Bündnis 90/Die Grünen intensiv mit der Situation der Branche auseinandergesetzt hätten.
Besonders kritisch äußert sich der bvse zu Einschätzungen aus den Reihen der SPD, wonach staatliche Unterstützung nicht erforderlich sei, weil die Verantwortung künftig bei den Herstellern liege. Der Verband verweist darauf, dass es derzeit in Deutschland noch keine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien gibt.
EPR-Regelung greift erst ab 2028
Die geänderte europäische Abfallrahmenrichtlinie muss nach aktuellem Stand bis Juni 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Ein funktionierendes EPR-System für Textilien soll erst bis April 2028 aufgebaut werden.
Nach Einschätzung des bvse kommt diese Regelung für die aktuell belasteten Sammel- und Sortierstrukturen zu spät. Bis dahin müssten gewerbliche, karitative und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die steigenden Mengen an Alttextilien weiterhin allein bewältigen. Der Verband verweist insbesondere auf die wachsenden Mengen von Fast Fashion und Ultra-Fast-Fashion, die die bestehenden Sammel- und Recyclingstrukturen zusätzlich belasten.
Uneinheitlicher Vollzug bei Getrenntsammlung
Der bvse weist außerdem die Einschätzung zurück, bundeseinheitliche Vollzugshinweise seien nicht erforderlich, weil die Sammlung von Alttextilien in kommunaler Verantwortung liege. Aus Sicht des Verbands geht es nicht um Eingriffe in kommunale Zuständigkeiten, sondern um eine einheitliche Orientierung zur Umsetzung der im Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelten Getrennthaltungspflicht.
Nach Angaben des Fachverbands bestehen derzeit erhebliche Unterschiede bei der Auslegung der Vorgaben. Dies führe zu Rechtsunsicherheiten für die beteiligten Akteure.
Warnung vor Strukturverlusten
Der bvse warnt vor weiteren Einbußen bei Sammel- und Sortierkapazitäten, falls kurzfristige Unterstützungsmaßnahmen ausbleiben. Dies hätte nach Einschätzung des Verbands direkte Auswirkungen auf Wiederverwendung, Recycling und den Aufbau einer funktionierenden textilen Kreislaufwirtschaft in Deutschland.







