Anzeige

BDSV: „Gesamter Berufsstand wird kriminalisiert“

Die Behinderung gewerblicher Schrottsammlungen treibt immer seltsamere Blüten. Das stellt jedenfalls die BDSV fest. So zitiert der Wirtschaftsverband einen Zeitungsbericht, wonach Bürger im Kreis Böblingen vom dortigen Abfallwirtschaftsbetrieb 50 Euro Belohnung erhalten, wenn sie eine „Erstmeldung über private Sammlungen“ abgeben. BDSV-Präsident Heiner Gröger: „Unter Verkennung der Rechtslage wird ein gesamter Berufsstand kriminalisiert.“
Anzeige

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen geht nach Schilderung der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) davon aus, dass gewerbliche, private Schrottsammlungen grundsätzlich verboten und nicht genehmigungsfähig seien. „Die Kommunen müssen sich dringend zügeln“, so der BDSV-Präsident weiter.

Die BDSV nimmt den Böblinger Fall zum Anlass, die kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe an die derzeitige und künftige Rechtslage bei gewerblichen Sammlungen von Wertstoffen aus privaten Haushaltungen zu erinnern: Diese seien grundsätzlich zulässig. Sie stünden auch nicht unter einem Genehmigungsvorbehalt der Behörden. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sehe lediglich vor, dass gewerbliche Sammlungen bis zum 31. August 2012 angezeigt werden müssen. Unterbinden könnten die Behörden die Aktivitäten privater Wertstoffsammler nur dann, wenn überwiegende öffentliche Interessen gegen ihre Durchführung sprechen.

Nach Überzeugung der BDSV liegen diese Voraussetzungen im Falle von Kleinsammlungen generell nicht vor. Ganz im Gegenteil: Die Bundesregierung selbst war es, die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens des Kreislaufwirtschaftsgesetzes darauf verwiesen hat, dass Kleinsammlungen ökologisch sinnvoll sind und ein wichtiges Service-Angebot für die Bürger darstellen.

Quelle: BDSV, mku
Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link