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Böblingen

  • Gewerbliche Entsorgungsfirmen dürfen im Landkreis Böblingen Altkleidersammlungen durchführen und Sammelcontainern aufstellen. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Eilverfahren entschieden. Den gewerblichen Interessen sei Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Untersagung sämtlicher Sammlungen einzuräumen, heißt es zur Begründung.

  • Seit Anfang des Jahres ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) im Landkreis Böblingen für die Sammlung von Altkleidern und Schuhen alleine zuständig. Gestern gaben der Erste Werkleiter des AWB, Wolf Eisenmann, und der Präsident des DRK-Kreisverbandes, Michael Steindorfner, den Startschuss für die neu geregelte Sammlung.

  • Die Behinderung gewerblicher Schrottsammlungen treibt immer seltsamere Blüten. Das stellt jedenfalls die BDSV fest. So zitiert der Wirtschaftsverband einen Zeitungsbericht, wonach Bürger im Kreis Böblingen vom dortigen Abfallwirtschaftsbetrieb 50 Euro Belohnung erhalten, wenn sie eine „Erstmeldung über private Sammlungen“ abgeben. BDSV-Präsident Heiner Gröger: „Unter Verkennung der Rechtslage wird ein gesamter Berufsstand kriminalisiert.“

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  • „Der Landkreis Böblingen zieht derzeit alle Register, um das kommunal betriebene Müllheizkraftwerk (MHKW) Böblingen auszulasten.“ Das schreibt der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) in einer Mitteilung. Dazu zähle auch der Versuch, Veolia Umweltservice juristisch zu verpflichten, den von ihr in der US-Panzerkaserne Böblingen gesammelten Abfall ausschließlich in der kommunalen Müllverbrennungsanlage entsorgen zu lassen.

  • Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen die „falschen Behauptungen des BDE und des Entsorgers Veolia“ entschieden zurück. Die Abfälle der US-Kaserne, die der gesetzlichen Überlassungspflicht unterlägen und dem Abfallwirtschaftsbetrieb übergeben werden müssten, verblieben nicht nur im Landkreis, sondern müssten auch getrennt angeliefert werden. Anderslautende Äußerungen seien falsch, betont der Abfallwirtschaftsbetrieb.

  • Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat bestätigt, dass die Abfälle der US-Panzerkaserne Böblingen der gesetzlichen Überlassungspflicht unterliegen. Sie müssen dem Abfallwirtschaftsbetrieb übergeben werden. Das teilt das Landratsamt Böblingen mit. „Wir freuen uns, dass auch der VGH unsere Rechtsauffassung bestätigt hat“, kommentierte Landrat Roland Bernhard die Entscheidung. Veolia Umweltservice äußert sich scharf dazu: „Der Landkreis hat offenbar das Ziel, den Wettbewerb auszuhebeln und seinen ineffizienten Müllofen zu füllen.“

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  • Im Kreis Böblingen (Baden-Württemberg) wird künftig (bis auf eine Ausnahme) das Altpapier aus den privaten Haushalten abgeholt. Lediglich in der 8.000-Einwohner-Gemeinde Ehningen dürfen weiter die Pfadfinder sammeln.

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