Altkleider-Sammlung im Landkreis Böblingen neu geregelt

Seit Anfang des Jahres ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) im Landkreis Böblingen für die Sammlung von Altkleidern und Schuhen alleine zuständig. Gestern gaben der Erste Werkleiter des AWB, Wolf Eisenmann, und der Präsident des DRK-Kreisverbandes, Michael Steindorfner, den Startschuss für die neu geregelte Sammlung.

Der Kreistag hatte im letzten Jahr die Einführung der Altkleidersammlung durch den AWB beschlossen, weil zunehmend wild aufgestellte Container auf öffentlichen und privaten Grundstücken aufgetaucht waren. „Wir haben diese Entwicklung mit Sorge beobachtet und können jetzt dem Wildwuchs verschiedenster Sammelcontainer im Kreisgebiet Einhalt gebieten“, erklärt Eisenmann. Dazu seien die bereits vorhandenen Altkleider-Container des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) angemietet worden.

„Wir arbeiten hier mit dem DRK Hand in Hand und können den Bürgern im Kreis so eine verlässliche Sammlung ihrer Altkleider anbieten“, freut sich Eisenmann. Auf allen 31 Wertstoffhöfen im Kreis und Schritt für Schritt an rund 150 Standorten für Altglas- und Dosencontainer werden nun die Container mit der entsprechenden Kennzeichnung bereitgestellt.

Die Altkleidersammlung im Landkreis sei bisher unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz organisiert gewesen. Der Kreisverband hatte seit Jahren auf allen Wertstoffhöfen eigene Container aufgestellt. Zudem sammelten DRK-Ortsvereine selbst Alttextilien zur Versorgung ihrer Kleiderläden und –kammern und wollen das auch weiterhin tun.

Wilde Container sollen bald der Vergangenheit angehören

Neben den DRK-Containern stellt der AWB eigenen Worten zufolge noch neue, eigene Container auf. Der Aufkleber mit den Logos des Abfallwirtschaftsbetriebes und des DRK weise die Bürger darauf hin, dass es sich um die Landkreis-Sammlung handelt. „Wir wollen den Bürgern bewusst machen, dass alle anders gekennzeichneten Container nicht zugelassenen gewerblichen Sammlern gehören“, sagt der Chef des AWB. „Neben der Einführung eines landkreiseigenen Sammelsystems haben wir damit begonnen, gewerbliche Sammlungen einer strengen Prüfung zu unterziehen.“

So habe die untere Abfallrechtsbehörde zwischenzeitlich erste Verfügungen erlassen, mit denen gewerbliche Sammlungen von Altkleidern mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Bereits aufgestellte Sammelcontainer müssen entfernt werden. „Bürger, die solche Container auf ihren Grundstücken stehen haben, können jetzt beim Landratsamt Hilfe bekommen“, bietet Eisenmann an. Kommen die Sammler der Untersagung nicht nach, könne das Landratsamt die Container entfernen lassen. Ab Ende Februar würden die ersten Container abgefahren, die nicht genehmigt sind.

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